Rund um den Rosenmontagszug: Hier informiert die Klever Stadtverwaltung

Foto: Klaus Schürmanns

Der Rosenmontagszug beginnt wieder im Ortsteil Kellen, und zwar auf der Emmericher Straße, und endet auf der Hoffmannallee am Kreuzungsbereich Albersallee/ Königsallee/ Materborner Allee.

Der Zug beginnt planmäßig um 12.11 Uhr. Die Aufstellung der Zugteilnehmer erfolgt ab 10 Uhr auf der Emmericher Straße, im Bereich zwischen der Kreuzung Steinstraße/ Lindenstraße und der Kreuzung Postdeich/ Wilhelmstraße.
Der Zugweg verläuft über die Emmericher Straße – Wiesenstraße – Bensdorpstraße – Herzogstraße – Große Straße – Hagsche Straße – Hoffmannallee.

Aufgrund des Rosenmontagszuges sind die nachfolgenden verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Maßnahmen erforderlich:

Ab 10 Uhr werden die nachfolgenden Straßen gesperrt:

Emmericher Straße, im Bereich zwischen dem Klever Ring und dem Postdeich in beiden Fahrtrichtungen. Die Umleitung erfolgt über die Kreuzhofstraße. Die Emmericher Straße kann an den Kreuzungen überquert werden. Das Befahren der Emmericher Straße ist ab 10.00 Uhr nicht mehr zulässig. Die Anfahrt zum Parkplatz bei Aldi kann ab 10.00 Uhr nur über die Lindenstraße und über die Briener Straße/ Sonnenweg/ Steinstraße erfolgen.

Ab 12 Uhr (je nach Fußgängeraufkommen) werden diese Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt:

Emmericher Straße (Klever Ring bis Wiesenstraße) – Wiesenstraße – Bensdorpstraße – Bahnhofstraße (ab Bahnhofsplatz Fahrtrichtung Wiesenstraße) – Hafenstraße (ab Kreisverkehr Ludwig-Jahn-Straße) – Minoritenstraße (ab Deutsche Bank) – Herzogstraße – Große Straße – Hagsche Straße

Während des Zeitraumes der Straßensperrungen in den vorgenannten Bereichen sind entsprechende Umleitungsstrecken über die Wilhelmstraße/ Kreuzhofstraße – Klever Ring – Uedemer Straße – Nassauerallee – Lindenallee – Gruftstraße eingerichtet. An den Hauptzufahrtstraßen sind Hinweisschilder aufgestellt.

Ab 13.30 Uhr (je nach Fußgängeraufkommen) werden weitere Straßen gesperrt:

Hoffmannallee – Materborner Allee (Bereich zwischen der Albersallee/ Königsallee und der Kapellenstraße). Die Zufahrt zu den Supermärkten ist sichergestellt.

Wegen der Einrichtung der Umleitungsstrecke über die Lindenallee u.a. bleibt der Kreuzungsbereich Linde möglichst lange für den Kraftfahrzeugverkehr geöffnet. Während des Zeitraumes der Straßensperrung (und Sperrung des Kreuzungsbereichs Linde) verläuft die Umleitungsstrecke über den Klever Ring - Emmericher Straße – Kreuzhofstraße – Wilhelmstraße, sowie für den Kraftfahrzeugverkehr aus Fahrtrichtung Emmerich/ A 3 über den Oraniendeich – Nordtangente – Tweestrom. Entsprechende Hinweistafeln sind an den Hauptzufahrtstraßen aufgestellt.

Aufgrund des Rosenmontagszuges sind im Bereich des Postdeiches, der Wilhelmstraße, der Kreuzhofstraße, der van-den-Bergh-Straße, der Emmericher Straße, der Bensdorpstraße, der Hagschen Straße und der Hoffmannallee sowie auf dem Parkplatz am Konrad-Adenauer-Schulzentrum (Turnhalle), Haltverbote eingerichtet. Sollten in den eingerichteten Haltverbotszonen oder innerhalb der Fußgängerzonen widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt werden, so werden diese durch die Ordnungsbehörde auf Kosten des Halters abgeschleppt. Für die Bediensteten der Fachbereiche Öffentliche Sicherheit und Ordnung und Jugend- und Familie der Stadt Kleve besteht Rufbereitschaft. Diese sind über die Polizeiinspektion Nord, Telefon: 50 40, zu erreichen.

Die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung wird durch die Beamten der Polizei, Direktion Verkehr, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve und dem Ordnungsdienst des Veranstalters durchgeführt.

Anlässlich der karnevalistischen Aktivitäten weist der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve auf Folgendes hin:

1. Das Abbrennen und der Verkauf von Feuerwerkskörpern sind nicht gestattet.
2. In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
a) Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
b) andere alkoholische Getränke an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
3. Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 bis 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
4. Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Polizei und der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Kleve werden verstärkte Kontrollen durchführen.

Bilder vom Rosenmontagszug in Kleve finden sie hier: Die Narren am Straßenrand ... und hier: Wir warten auf den Rosenmontag ...

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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