Windenergieerlass - Konzentrationszone in Langenfeld

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Stadt sich letztendlich gegen die Errichtung von Windkraftwerken nur äußerst schwer wehren kann, wenn es einen "entschlossenen" Investor gibt. Die Landesregierung setzt die Rahmenbedingungen durch gesetzliche Vorschriften, so den Windenergieerlass. Abstandsflächen und Höhe der Anlagen sind darin geregelt - nachlesen - Der Rat der Stadt hat vor vielen Jahren eine Höhenbegrenzung auf 100 Meter beschlossen, die so nicht mehr haltbar ist. Inzwischen hat ein Investor wohl auch schon Klage erhoben. Die Stadt ist "machtlos" und kann lediglich über eine Gestaltungssatzung Regeln setzen, die aber nicht als Ziel die Verhinderung zum Zweck haben dürfen. Ich kann nur raten, sich mit den Gesetzestexten und den ergangenen Urteilen zu befassen. Es geht hier um Landesrecht!!!

Rolf D. Gassen

Autor:

Rolf D. Gassen aus Langenfeld (Rheinland)

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