Ärger um illegale Altkleider-Container

Der Klassiker: Ein Kleidercontainer steht am Schulzentrum in Altlünen auf einem Baugelände. Die Stadt hat hier keine Chance. | Foto: Magalski
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  • Der Klassiker: Ein Kleidercontainer steht am Schulzentrum in Altlünen auf einem Baugelände. Die Stadt hat hier keine Chance.
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Kleider machen Leute und in diesem Fall eine Menge Ärger: In der Region sorgen seit einiger Zeit Kleidercontainer gewerblicher Sammler auf städtischen Flächen und privaten Grundstücken für Ärger. Die Masche hat System und ist - wie Recherchen zeigen - kein Einzelfall.

"Schuhe" haben die Sammler mit einem dicken Filzstift auf den rostigen Container am Rande des kleinen Wäldchens in Privatbesitz geschrieben. Keine Adresse, kein Name einer Organisation. Wohl kaum ein Zufall. Die Eigentümer der privaten Grundstücke könnten die Aufsteller in der Theorie mit der Entfernung beauftragen, doch ohne einen Hinweis oder eine Adresse auf den Containern ist das ein schwieriges Unterfangen. Die Folge: Die Aufsteller haben ihr Ziel erreicht, die Container bleiben oft an Ort und Stelle. Eine kurze Recherche im Internet zeigt: Im ganzen Bundesgebiet, ob in Sachsen oder Bayern, sind die illegalen Container ein Problem.

Rote Aufkleber gegen wilde Container

"Die Stadt hat einen Vertrag mit der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna", berichtet Stadtsprecherin Simone Kötter. Die grünen Container platziert die Gesellschaft, die übrigens eine hunderprozentige Tochter des Kreises Unna ist, also mit offizieller Genehmigung der Stadt. Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Johanniter haben eine Sondergenehmigung. Heißt im Klartext: Alle anderen Container gewerblicher Sammler stehen ohne Erlaubnis im Stadtgebiet. Das Ordnungsamt kann gegen viele dieser illegalen Container nicht vorgehen, denn nur auf öffentlichen Plätzen ist die Stadt zuständig - und das wissen auch die dreisten Unternehmer. Die Verwaltung geht seit Anfang des Jahres mit roten Hinweis-Aufklebern auf illegalen Containern in die Offensive. Der Text: "Dieser Altkleider-Container steht ohne Erlaubnis und deshalb ordnungswidrig auf einer öffentlichen Fläche. Der Eigentümer bzw. Aufsteller hat den Container unverzüglich zu entfernen." Zwei Container wurden nach dem Hinweis durch die Stadt bereits entfernt. Reagieren die Aufsteller nicht, droht ein Bußgeld, das Ordnungsamt entfernt die Behälter und stellt die Aktion in Rechnung. Der Ärger mit den Altkleider-Containern allein in Lünen, auch in Selm gab es bereits Beschwerden, wie Pressesprecherin Maja Werlich berichtet: "Wilde Kleidercontainer werden von der Stadt umgehend entfernt."

Erlöse für Wohlfahrtspflege und Katastrophenschutz

Probleme bereiten die wilden Sammlungen auch den Wohlfahrtsverbänden, denn im Extremfall bedeutet die große Konkurrenz weniger Erlöse. "Unsere Container sind mit Johanniter-Werbung beklebt und so klar zu erkennen", so Susanne Honscheidt, die Dienststellenleitung der Johanniter in Lünen. Die Hilfsorganisation lässt die Container von einer Firma leeren und wird am Erlös beteiligt, eine wichtige Einnahmequelle für die Johanniter. Honscheidt erklärt: "Unsere Johanniter-Jugend wird damit unerstützt, ebenso der Sanitätsdienst und der Katastrophenschutz." Das Deutsche Rote Kreuz stellt in Lünen ebenfalls mit Sondergenehmigung Container auf und sortiert die Altkleider selber, gut erhaltene Kleidung geht in den Verkauf im eigenen Kleiderladen - für die Förderung der Wohlfahrtspflege des Kreisverbandes, die Sanitäter oder die Ausbildung der Blutspende-Teams. "Das Aufkommen an Alttextilien ist in den letzten Jahren um mehr als zehn Prozent gestiegen. Ursächlich lässt sich dies durch das gestiegene Angebot an preisgünstigen Textilien und dem schnelleren Modewechsel erklären", sagt Dr. Wilfried Lange, Vorstand des Kreisverbandes Lünen beim Roten Kreuz. Klar, dass gewerbliche Sammler auf diesen Zug aufspringen.

Rechtslage für Grundstückseigentümer

Welche Chance haben aber nun Grundstückseigentümer? Rechtsanwalt und Notar Christian Dieckmann aus Lünen erklärt die Rechtslage: "Privatleute können den Container von ihrem Grundstück entfernen lassen. Dazu sollten sie dem Eigentümer oder Aufsteller zunächst eine Frist setzen, um die Container abzuholen." Passiert nichts, können die Grunstückseigentümer selbst tätig werden. Die Kosten für den Abtransport und die Lagerung des Containers können sie dem Verursacher im Anschluss in Rechnung stellen.

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Autor:

Daniel Magalski aus Lünen

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