Odyssee um Rentenanpassung von 2,47 Euro

Barbara Umlandt bekommt nun doch die kleine Rentenerhöhnung nachträglich ausgezahlt. | Foto: Magalski
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Bei der Lünerin Barbara Umlandt stößt es auf Unverständnis. Ihre Rentenanpassung von 2,47 Euro zusätzlich bekam sie für den Juli zunächst nicht ausgezahlt. Auch nicht rückwirkend, obwohl sie ihr zustehen. Das Problem: Die Seniorin kann selbst nichts dafür, ist aber die Leidtragende.

„Mir geht es ja nicht um die 2,47 Euro an sich, sondern darum, dass es so mit allen gemacht wird und es eigentlich ja auch nicht richtig ist“, betont die 74-Jährige. Was war geschehen? Zunächst hatte Barbara Umlandt im Juli das normale Schreiben für die Rentenanpassung bekommen, bei genauerem Hinschauen entdeckte sie, dass sie zwar ab dem 1. Juli 2013 eine Rentenanpassung von monatlich 2,47 Euro plus erhalten soll, allerdings nicht für den Juli selbst. „Das kann doch nicht sein“, sagte sich die Rentnerin. Der Lüner Anzeiger recherchierte, wo das Problem in diesem Falle liegt. Eine kleine Odyssee in Sachen Rentenanpassung, Bürokratie und Sozialgesetzbuch. Eine Nachfrage bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), die für Barbara Umlandt zuständig ist, ergab folgendes: „Laut Sozialgesetzbuch müssen Nachzahlungen, aber auch Forderungen unter einem bestimmten Grenzbetrag nicht erstattet bzw. gezahlt werden. Das geht also für eine Seite mal positiv und mal negativ aus“, erläutert KBS-Pressesprecher Dr. Wolfgang Buschfort. Im Fall von Barbara Umlandt lag der Grenzbetrag bei 2,81 Euro.

Doch warum kam es überhaupt dazu, dass der 74-jährigen Lünerin der Mehrbetrag nicht schon im Juli überwiesen wurde? Bei der Rentenanpassung wird zunächst vorher überprüft, ob es sogenannte anzurechnende Einkommen gibt. Dies können andere Rentenansprüche oder auch Einkünfte durch Arbeit sein. Barbara Umlandt hat einen Mini-Job und eine kleine eigene Rente, neben der Witwenrente. Diese entsprechenden Daten konnten im Falle von Barbara Umlandt bei der KBS nicht bis zum 1. Juli bearbeitet werden. Der Arbeitgeber der Lünerin übermittelte die Daten am 12. Juni. „Das war nach der maschinellen Bearbeitung unsererseits. Deshalb musste der Vorgang manuell nachbearbeitet werden. Es ist nicht unsere Schuld. Aber es ist insgesamt etwas unglücklich gelaufen“, sagt Norbert Fohrmann, ebenfalls aus der Presseabteilung der KBS.

Viele Fälle durch geringe Rentenanpassung

Somit wurde die Rentenanpassung erst im Juli ermittelt. Weil der Betrag dann unter dem Grenzbetrag war, muss die KBS laut Gesetz die Anpassung für Juli nicht nachzahlen. Im Fall von Barbara Umlandt tut es sie aber nun doch. „Das werden wir nun manuell machen“, sagte Buschfort. Ab August wird die Rentenanpassung für Barbara Umlandt ohnehin wirksam. Knapp fünf Prozent der Rentenempfänger seien von dieser Grenz-Regelung des Sozialgesetzbuches betroffen, schätzt der KBS-Pressesprecher. Dabei seien die Ursachen unterschiedlich, warum die Rentenanpassung erst nach dem 1. Juli feststünde. Meist würden es die Rentenempfänger selbst versäumen, Daten im Vorfeld zu übermitteln. Dass es momentan viele Fälle gäbe, bei denen die Anpassung nachträglich nicht ausgezahlt werde, läge besonders an der Rentenanpassung selbst, wie Buschfort erklärt: „Durch die sehr niedrige Rentenanpassung gibt es diese niedrigen Beträge der Erhöhung, die dann unter den Grenzbetrag der Nichterstattung fallen. Das war früher nicht so.“ Barbara Umlandt freute sich zwar, dass sie ihr Geld noch bekommt, „aber dieses seltsame Gesetz, das müsste man doch ändern“, urteilt die Lünerin auch nach dem „Happy End“.

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Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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