Es hat Boomm gemacht — dann war der Betriebsausschuss ZGL beendet

Boomm - und Ende war es mit der Ausschusssitzung von ZGL | Foto: — geralt / pixabay —
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Am 05.12.2017 war die Sitzung des Betriebsausschuss ZGL (Zentrale Gebäudebewirtschaftung Lünen) in der Geschwister-Scholl-Gesamtschule angesetzt.

Zum Verständnis: ZGL ist die zentrale Einheit, die alle Schulen, Kitas und andere öffentliche Immobilien für die Stadt Lünen betreut, auf Neuhochdeutsch, also der Facility Manager der Stadt.
Eine durchaus wichtige Einheit, immerhin sind hier allein rund 100 Mio. EUR Schulden der Stadt hin ausgelagert.

In dieser Sitzung sollte der Jahresabschluss 2016 der ZGL beschlossen werden und der Betriebsleitung die Entlastung erteilt werden.

Dazu kam es allerdings nicht!

Denn zu Sitzungsbeginn erklärte ein Teilnehmer, dass er nicht fristgerecht eingeladen wurde.

Nach einiger Diskussion wurde man sich einig, dass damit nun die notwendigen Beschlüsse nicht mehr getroffen werden konnten.
Jeder Beschluss wäre wegen dieses Formfehlers rechtlich beanstandenswert gewesen.

Somit war diese Sitzung nach nur kurzen 30 Minuten ohne Ergebnisse beendet.
Die Beschlüsse sollen in der bereits für nächste Woche anberaumten Sondersitzung nachgeholt werden.

Also Alles gut?
Warum ist dieses Thema überhaupt erwähnenswert?

In der kurzen Diskussion über den Sachverhalt wurde klar, dass infolge der urlaubsbedingten Abwesenheit einer für die Benachrichtigung zuständigen Personalkraft eine Stellvertretung einfach wohl mangels tieferer Ablaufkenntnis eine, also diese, Person schlichtweg "vergessen" hatte.

Das wirft weiter Fragen zum Personalbestand und der Fachkenntnis von Vertretungen innerhalb der Stadtverwaltung auf.

Es ist schließlich nicht das erste Mal, dass mangelnde Vertretungskompetenz zu Problemen führt.

Man möge sich erinnern, dass vor einigen Jahren wegen der fehlenden Sachkompetenz einer Vertretungskraft ein ganzer Jahresabschluss der Stadt Lünen neu gefertigt werden musste.

Oder man gehe zum Ordnungsamt und versuche bei Abwesenheit einer zuständigen Fachkraft in den Nachbarräumen seine Angelegenheiten abzuwickeln. Das ist nicht immer erfolgreich.



Wie das aktuelle Beispiel zeigt, muss sicher noch Einiges in die Vertretungskompetenz des Personals der Stadtverwaltung investiert werden.
Zuallererst gehört dazu sicherlich auch die Stärkung der von verschiedenen Seiten als verbesserungsbedürftig beschriebenen Mitarbeitermotivation.

Was man darunter versteht kann hier [1] nachgelesen werden.

[1] Quelle; karrierebibel.de

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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