Bürgerinitiative „Lünen ohne Forensik“ mit dem Rücken zur Wand Objektivität und Fairness in der Standortfrage der Forensik nicht gegeben

PRO Victoria sieht sich erneut veranlasst zu fadenscheinigen Darstellungen in der Forensikdebatte Stellung zu beziehen.

Hier: „Konfrontation geht vom Land aus“ Herr Hartmann für den Vorstand der Bürgerinitiative "Lünen ohne Forensik" (BI-LoF) in den Ruhr Nachrichten vom 22.12.2016.

Der Versuch seitens des Verfassers, Herrn Hartmann, die geordneten Realitäten in der Standortfrage der Forensik ad absurdum zu führen, kann und darf nicht unwidersprochen hingenommen werden. Die Behauptung, dass die Konfrontation vom Land ausgeht, entbehrt jeglicher Grundlage und lässt jede Empfindung für Objektivität vermissen. Auch in der „Niederlage“ ist Fairness geboten.

Zu den Fakten: Das Land war auf der Suche eines geeigneten Standortes für eine Forensik im Landgerichtsbezirk Dortmund. Die Stadt Lünen nannte die Victoriabrache dem Land zur Bewertung mit dem Hinweis, dass die bergbauspezifische Kontamination der Errichtung einer Forensik wohl entgegenstünde.

In Folge der sachbezogenen Prüfung auch anderer genannter Grundstücke (z.B. Erlensundern und Hamm Bergwerk Ost) entschied sich das Land für das bestgeeignete Grundstück, und dieses war zweifelsohne das Victoriagelände. Das Grundstück ist erschlossen, verfügbar und wirtschaftlich interessant. Zudem hat die Stadt kein Nutzungskonzept (WEISSE FLÄCHE im FNP seit 2006!).

Die von der BI-LoF immer wieder gebetsmühlenartig angeführte Problematik der Belange der Baustofffirma Spee im Zuge der Forensik auf dem RAG-Gelände ist weder haltbar noch nachvollziehbar. Die Genehmigung der Betriebserweiterung um eine Klassierungsanlage etc. der Fa. Spee wurde vorbehaltlos einer späteren Forensik seitens des Kreises Unna erteilt. Sie als Rammbock zur Verhinderung der Forensik anzuführen, ist ein falsches Signal, so der Kreis Unna (März 2014).Auch das schalltechnische Gutachten der Fa. ISRW aus Dez.2014 bestätigt ,das bei der Berücksichtigung aktiver Lärmschutzmaßnahmen durch die von außen einwirkenden Gewerbequellen (Fa. Spee und Fa. Caterpillar)aus schallemissionsschutztechnischer Sicht die Errichtung der Maßregelvollzugsklinik möglich ist.

Der Bauantrag wurde nach Recht und Gesetz bei der Bezirksregierung (BR) eingereicht. Die BR genehmigte ihn, dies auch in Bezug auf den § 37 Baugesetzbuch (BauGB) .Die Sonderregelung des §37 BauGB hebt etwaige Verstöße gegen den § 30 Abs.1 BauGB und § 35 BauGB auf. Dieser § 37 BauGB fand bei der Klage der Stadt Herne gegen die Neuerrichtung einer forensischen Klinik beim VG Gelsenkirchen, 10.11.2004-10K2105/02 Anwendung, da für die geplante forensische Klinik – wie auch in Lünen - eine besondere öffentliche Zweckbestimmung bestand.

Eine Konfrontation des Landes ist hier bei allem Verständnis nicht zu diskutieren. Es war und ist eine reine Sachentscheidung. Auch eine vom Verfasser angesprochene Einzelfallbetrachtung wird zu keinem anderen Ergebnis führen.
Lünen/Victoria bei Gericht durchzusetzen ist für das Ministerium die leichteste Aufgabe in der bisherigen Geschichte der Errichtung von Maßregelvollzugsanstalten.

Wie schrieb doch Herr Hartmann in seiner Mitgliederinformation vom 20.12.2012:

„Wer nach gründlicher Prüfung der Lage und einer realistischen Betrachtung an der These Lünen-ohne-Forensik festhält, ohne auch nur ein einziges, ernsthaftes und wirkungsvolles Argument gegen die Entscheidung der Ministerin anführen zu können, bewegt sich auf einer Wunsch-Ebene und handelt verantwortungslos“.

Schon vor vier Jahren die richtige Erkenntnis der BI-LoF. So ist es!!!

Heute ein indirekter Aufruf zu einer moderateren Gangart?

Lünen mit einer Stimme muss das Ziel sein!

Für die Bürgergemeinschaft PRO Victoria
Hans Laarmann Vorstand Technik / Pressesprecher
30.12.2016

Autor:

Hans Laarmann aus Lünen

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