2015 keine Grundsteuererhöhung erforderlich

Die quantifizierbaren Vorschläge der GFL zur Reduzierung des Haushaltsdefizits
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Die GFL-Fraktion will eine vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B um 250-Punkte, die die Bürgerinnen und Bürger mit rund 6 Millionen Euro jährlich belasten würde, vermeiden. Demgegenüber ist die SPD-Fraktion nach ihren Presseverlautbarungen der letzten Wochen offensichtlich fest entschlossen, den für ihre Ratsmitglieder weniger aufwändigen Weg der Steuererhöhungen zu wählen.

Wie auch in den Vorjahren hat die GFL bereits seit Einbringung des diesjährigen Haushalts von Anfang an gefordert, die Einzelhaushalte in den Fachausschüssen vorzuberaten. So hätten Einsparmöglichkeiten fachgerecht diskutiert und vereinbart werden können. In anderen Städten ist dies selbstverständlich. Die Mehrheit des Rates – vor allem die SPD - hat diese Anträge aber immer wieder abgeschmettert. Die Folge: Das umfangreiche und erläuterungsbedürftige Zahlenwerk ist von den Ratsmitgliedern kaum noch zu durchschauen und ist damit unverständlich. Die GFL-Fraktion hat insbesondere auch aus diesem Grunde alle bisherigen Haushalte nicht mitgetragen.

Die GFL sieht vor allem auch den Verwaltungsvorstand in der Pflicht, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Haushaltsmisere ohne Grundsteuererhöhung gelöst werden kann. Um die drohende Belastung der Bürger doch noch abzuwenden, hat die GFL-Fraktion den kompletten Haushalt trotz der Informationsdefizite, die sich durch die Planungsunterlagen ziehen, intensiv durchforstet.

Die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben reichte von den Abführungen städtischer Beteiligungsbetriebe über die Streichung von unnötigen Millionen-Investitionen wie den zusätzlichen Nordtunnel zwischen Bebel- und Preußenstraße für rd. 10 Mio. € bis hin zu Erstattung von Wahlkosten und Einsparungen/Optimierungen bei Städtepartnerschaften sowie zur Kürzung der Fraktionszuwendungen um 5 Prozent, um nur einige Beispiele zu nennen. In der Summe ergibt dies ergebniswirksame Einsparbeträge von bis zu 2,3 Millionen € jährlich. Unter Berücksichtigung der Genehmigungsvoraussetzungen des Haushalts und dieses Einsparvolumens kann im Jahr 2015 auf eine Grundsteuererhöhung somit gänzlich verzichtet werden. Inwieweit sie ab 2016 erforderlich ist, hängt auch von den teilweise vorliegenden Einsparvorschlägen anderer Fraktionen und weiterer Haushaltsvorschläge der Verwaltungsspitze ab. Fest steht aber schon jetzt, dass selbst bei dem Ausbleiben weiterer Vorschläge auf der Grundlage der vorliegenden GFL-Einsparvorschläge (siehe unten) die geplante Steuererhöhung der Grundsteuer B in 2015 vollständig vermieden und ab 2016 zumindest halbiert werden kann.

Die quantifizierbaren GFL-Vorschläge zur Reduzierung des Haushaltsdefizits in Höhe von bis zu 2,3 Millionen Euro jährlich sind im Einzelnen in der beigefügten ersten Tabelle aufgeführt (Aufstellung der Ergebnisveränderungen für die Jahre 2015-2018).

Darüber hinaus hat die GFL noch weitere Ansatzpunkte zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erarbeitet (vgl. die beigefügte zweite Tabelle). Diese sind noch weitergehend mit der Verwaltung gemeinsam zu prüfen und zu fixieren. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende weitere Ansatzpunkte:

- Einführung eines Vorschlagswesens für die Mitarbeiter insbesondere zur Optimierung der Betriebsabläufe und Realisierung von Einsparmöglichkeiten (mit bedeutendem Prämienanreiz für Mitarbeiter)

- Prozessoptimierungen auf und zwischen unterschiedlichen Ebenen: in der Stadtverwaltung; zw. Kreis/Bezirksregierung/LWL/RVR und Stadt; zw. Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaften sowie Eigenbetrieben

- Interkommunale Zusammenarbeit mit Selm, Werne und ggf. anderen Städten in unterschiedlichen Verwaltungsbereichen (bspw. Katasterwesen, Bauplanung, SAL, VHS u.a.)

- Zusätzliche Einnahmen durch höhere Eingliederungshilfe des Bundes (zugesagt ab spätestens 2017)

- Erhöhte Zuwendungen des Bundes und Landes durch Einhaltung des Konnexitätsprinzips; Einführung eines Forderungsmanagements gegenüber Bund und Land

- Produktplan 0200 Verwaltungsleitung, Pos. 13, Hinterfragung der erhöhten sonstigen ordentlichen Aufwendungen von 2013 bis 2015 von 167 T€ auf 220 T€

- Produkt 1120, Wahlen u.a.; ordentliche Aufwendungen bspw. in 2013 193 T€ demgegenüber Kostenerstattung ca. 40 T€; Einhaltung Konnexität

- Ermächtigungsübertragungen (aktuell insges.16 Mio. €) kritisch prüfen und kürzen; die Planergebnisauswirkungen für die Jahre 2015-2018 einschätzen

- Produktplan 4605, Maßnahme 46052 "Hertie"; Zuwendungen vom Bauverein für den Eigenanteil der Stadt i.H.v. insges. 133 T€

- Einsparvorgaben an die Dezernenten; bisher haben sich die Dezernenten mehr oder weniger aus der Diskussion zur Haushaltsplanung herausgehalten; die Dezernenten Müller-Bass und Buckesfeld müssen ebenso wie die Fraktionen nun Vorschläge unterbreiten und selbst eine Einsparliste vorlegen

Entsprechende Anträge wird die GFL in die Finanzkommission, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat einbringen. Die GFL-Fraktion erwartet nunmehr eine sach- und zielorientierte Diskussion und Umsetzung der aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten in den anstehenden Gremiensitzungen zur Haushaltsplanung.

Die quantifizierbaren Vorschläge der GFL zur Reduzierung des Haushaltsdefizits
Weitere ergänzende Ansatzpunkte der GFL zur Reduzierung des Haushaltsdefizits
Autor:

Prof. Dr. Johannes Hofnagel aus Lünen

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