FORENSIK — Neuigkeiten Vol. 12 || Letzter Akt?

FORENSIK - Gerichtstermin steht fest | Foto: — geralt / pixabay —
  • FORENSIK - Gerichtstermin steht fest
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Im Ausschuss Stadtentwicklung am 08.02.2017 teilte die Stadtverwaltung kurz und bündig mit, dass der Stadt durch das Verwaltungsgericht der Gerichtstermin mitgeteilt worden ist.

Gleichzeitig wurde eine Frist für letzte mögliche Ergänzungen zur Klagebegründung terminiert.

Weitere Hinweise wurden vom kommissarischen Leiter des Dezernats Stadtentwicklung Berger oder dem anwesenden Bürgermeister JKF nicht gegeben.

Die Stadt hat es bislang auch noch nicht für nötig befunden, diese Info in das Ratsportal einzustellen.
Die letzte Meldung zum Thema FORENSIK stammt vom 25.04.2016.

Termine und sonstige Daten:

Vervollständigung Klagebegründung : 24.02.2017

Gerichtstermin: 28.03.2017 um 9:15 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Saal 5, Bahnhofsvorplatz 3.

Das Verwaltungsgericht befindet sich 5 Gehminuten vom HBF Gelsenkirchen entfernt.

Das Gericht hat sich das Ziel gesetzt, bereits an diesem Tag das Verfahren mit einer endgültigen Entscheidung abzuschließen.

[1]

Zu den Fakten:

An diesem Termin sind zeitgleich alle 3 Kläger aus Lünen geladen.

Die Stadt Lünen klagt gegen den von der Bezirksregierung Arnsberg für den Forensikbau erlassenen positiven Bauvorentscheid. [1]
Insbesondere will die Stadt das Verfahren der Standortauswahl überprüfen lassen.

Die SAL (Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen) hat ein Grundstück auf dem als Baustandort vorgesehen Victoria-Fläche und beklagt den Nichteinbezug in die Anhörung zum Bauvorentscheid.

Dritter Kläger ist der Baustoffhandel Spee, der als Grundstücksnachbar seine gewerblichen Aktivitäten für den Fall eines Forensikbaus eingeschränkt sieht.

Die Klagebeweggründe und Zielsetzungen scheinen im Detail doch divergierend zu sein.
Deshalb, und da dem Gericht bislang noch keine oder noch keine abschließenden Klagebegründungen vorliegen, scheint auf den ersten Blick die Zielsetzung der endgültigen Klageentscheidung durch das Gericht noch an dem anberaumten Gerichtstermin ambitioniert.

Der Gerichtstermin ist öffentlich.
Interessierte Zuhörer sind also willkommen.

[1] Quelle:
RN Online v. 09.02.2017

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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