FORENSIK — Neuigkeiten Vol. 13 || Letzter Stand

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Rückblick auf den Verhandlungstermin am 28.03.2017 im Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Kläger gegen die Entscheidung des Landes NRW auf dem RAG-Grundstück der Zechenbrache Viktoria in Lünen Nord waren:


• Stadt Lünen
• SAL (Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR)
• Heinrich Spee (als Eigentümer des am Gelände ansässigen Baustoffhandels)

Vorab soll erwähnt sein, dass als Besonderheit alle 3 Parteien vom gleichen Anwalt vertreten wurden.
Trotzdem alle Parteien dies wussten, hat beispielsweise die Stadt Lünen es nicht für nötig erachtet z. B. einen gemeinsamen Gesprächstermin anzubieten, um so gegebenenfalls eine Abstimmung der Verfahrensbeteiligten zu erörtern.
Daraus erklärt sich offensichtlich auch die von der Stadt bei der Verhandlung gezeigte Nichtkenntnis der Argumentation des betroffenen Baustoffbetriebes!

Klagebegründungen der Parteien:


Stadt Lünen:
Die Unbestimmtheit der Bauvoranfrage soll die positive Entscheidung der Bezirksregierung für den Standort nicht zulassen

SAL:
Warum SAL als Kläger angetreten ist, war vollkommen ungeklärt.
Auf entsprechende Frage des Richters an den Anwalt, konnte dieser nur darauf verweisen, dass die Klage wohl politisch motiviert sei.
Reaktion der anwesenden Lüner Bürger im Gerichtssaal: Fremdschämen.

Heinrich Spee:
Er beklagte das Lärmemissionsgutachten des Landes in Bezug auf die Lärmintensität seines Betriebes, von Caterpillar und des Straßenlärms der Zwolle-Allee als Falsch.
Zweites Fremdschämen war angesagt; Bis auf Spee konnte keiner der anwesenden Stadtvertreter (u. a. der BM) dem Richter eine Angabe über die konkreten Standorte der Tempobeschränkungs-Beschilderung der Zwolle-Allee machen!

Entscheidung des Gerichtes:


Stadt Lünen:
Klage wurde abgewiesen.
Kläglich im Sachvortrag des Anwaltes: "Für die Kommune sei eine Ermittlung der Vorteilsabwägung verschiedener Standorte in Verbindung mit dem finanziellen Aufwand daraus und mangels Personalkapazitäten nicht zumutbar und darstellbar.“

Erkenntnis für den Bürger (außer dem 3. Fremdschämen): Hier fehlte offenbar das Interesse der Stadt sich intensiv gegen die Standortentscheidung zu wehren. Immerhin vergingen zwischen der ersten Bekanntmachung des Standortes in 2012 bis zum Gerichtstermin fast 5 (in Worten: Fünf) Jahre.

Der Richter sah zudem zur Standortauswahl keine zu überdenkende Einwände als gegeben an (siehe Sachvortrag des Anwalts).
Die angeführte Planungsunbestimmbarkeit in diesem Stadium der Planung ist kein Hindernisgrund.

SAL:
Klage abgewiesen, da kein konkreter Klagegrund erkennbar.

Heinrich Spee:
Hier wurde es schwieriger. Der Richter sah das vorliegende Lärmgutachten des Landes ebenfalls als Fehlerhaft an.
Auf die konkreten Fragen des Richters an den Gutachter, warum z. B. nicht alle Aktivitäten der angesiedelten Betriebe (Spee, Caterpillar) erfasst wurden, konnte dieser nur darauf verweisen, dass er nur das verarbeitet hat, was (vom Land) geliefert wurde.
Aber beispielsweise wäre der Lärm des Betriebs Spee durch eine ca. 10 (in Worten: Zehn) Meter hohe Außenmauer schalltechnisch auf das erforderliche Maß zu dämpfen. Das erschien allerdings selbst dem Richter als absurd.

Nun ging es in die "Trickkiste". Letztlich wurde die Rechtskräftigkeit der Entscheidung der Bezirksregierung gerettet, indem der Richter die Lärmthematik separierte und als zu überarbeitendes Detail dem Bauantragsverfahren zuordnete.

Im Klagestrang "Spee" wurde vom Richter ein Vergleich empfohlen: "Klagerücknahme gegen Übernahme der Klagekosten durch das Land".
Immerhin waren beim Kläger Spee bis dahin Kosten in Richtung eines 5-stelligen Betrages aufgelaufen.
Und im Gegensatz zu den am Anfang aus verschiedenen Richtungen getätigten Verlautbarungen institutioneller Lüner Forensikgegner, dass für eine notwendige Klage gegen die Standortentscheidung des Landes gegebenenfalls eine finanzielle Unterstützung möglich wäre, war am Ende des Tages davon keine Rede mehr.
Der vorgeschlagene Vergleich wurde vom Land nach kurzer Besprechung natürlich umgehend angenommen.

Schlussfolgerung

Ohne das persönliche Engagement des Unternehmers Spee und dessen kostenintensives Lärm-Gegengutachten wäre die Verhandlung kurz und bündig mit der Abweisung der Klagen der Stadt und SAL beendet gewesen.

Die Stadtverwaltung, allen voran der Bürgermeister, haben offensichtlich den Auftrag der politischen Vertreter der Bürgerschaft und den Bürgern selbst mit ihren 13.000 gesammelten Unterschriften gegen den Forensikstandort bei ihrer Klageführung vollkommen falsch interpretiert.
Als überdeutlich wahrnehmbare Verhandlungsstrategie, zuletzt durch mehrfaches Bitten in der Verhandlung seitens des Bürgermeisters an das Land bestätigt, kristallisierte sich ausschließlich das Ziel "Verlegung der Forensik auf die RWE Fläche" heraus.

Das richtet sich letztlich gegen den Ratsentscheid, ihren Auftrag und zudem gegen mehr als 13.000 Bürger, die mit ihrer Unterschrift ihren Willen gegen diese Baumaßnahme dokumentiert haben!

Das im Anschluss in den Medien als Erfolg zu feiern, um eben mit dem Lärmschutz-Thema in das Gespräch mit dem Land zu kommen, ist absurd!
Im übrigen wurde dies wie auch bereits mehrfach vorher, auch in der Verhandlung vom Land mit Begründung abgelehnt.

Andere Ansatzpunkte für eine Klagebegründung, z. B. die eigenständige Recherche über die Objektivität der Standortwahl durch das Ministerium, wurden nicht verfolgt!

Auch die Suche nach Alternativstandorten erfolgte nicht.
Das bereits als Möglichkeit identifizierte Gelände "Erlensundern" hätte in den Jahren seit der Standortauswahl des Ministeriums als Alternativgelände durch entsprechende Änderungen des Flächennutzungs-/Bebauungsplans im Entscheidungsprozeß gehalten werden können um die Innenstadtlage "Viktoria" freizuhalten!
Von den anderen 4 NRW-Standorten hat z. B. Wuppertal einen Alternativstandort vorgeschlagen und entwickelt jetzt einen neuen Bebauungsplan für die Fläche.
Reichshof hat die vorgesehene Fläche zum Naturschutzgebiet erklärt.
Zumindest muss man anderen Kommunen eine gewisse Kreativität und Umsetzungswillen zubilligen!

Zukunft

Lediglich auf konkrete Nachfragen der Medien nach der Urteilsverkündung hat sich der Bürgermeister JKF in der Sache geäußert (und in absurder Weise die Klageabweisung als "Erfolg" für nun folgende Gespräche gefeiert ???).

Die Bürgerschaft konnte sich weder über den Gerichtstermin noch über den Ablauf, noch über den weiteren Verlauf in der Sache auf der Internetseite der Stadt informieren.
Die letzte Information auf der explizit eingerichteten "Forensik-Seite" ist per 25.04.2016 publiziert worden!

Es sind genügend Fragen für den nicht Baugesetzbuch-erfahrenen Bürger offen.

• Wie ist der weitere Handlungsablauf in der Sache?
• Wer entscheidet über den anstehenden Bauantrag?
• Welche Möglichkeiten hat die Stadt sich am Bauantragsverfahren zu beteiligen und einzugreifen?
• Wie kann die Stadt das Lärmemissionsthema von Ihrer Seite her nutzen?

In diesem Zusammenhang wenig hilfreich ist allerdings, wenn die vor Ort tätige Bürgerinitiative "Pro Viktoria" nach der wiederholten Schlappe bei der Verfolgung des Verschiebens des Standortes auf die RWE-Fläche dazu übergeht die Betriebsgenehmigung des Baustoffbetriebes Spee anzuzweifeln.
Anscheinend sind sie bereit, die Arbeitsplätze von 15 Festangestellten für ihre persönlich verfolgten Ziele zu opfern!

Erstmals nach der Gerichtsverhandlung ist heute, am 02.05.2017 / 17 Uhr, in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt im Rathaus ein Tagesordnungspunkt III / 4 "Forensik Sachstand" angesetzt.
Hier hofft die Bürgerschaft Antworten auf ihre Fragen zu erhalten!

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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