FORENSIK || Stadt Lünen ist beauftragt Klage gegen die Standortentscheidung weiterzuführen

Entscheidung Klagefortführung gegen FORENSIK in Lünen | Foto: — geralt / pixabay —
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In der Ratssitzung am 18.05.2017 wurde über die Weiterführung der Klage gegen die Entscheidung des Landes als Standort für eine FORENSIK in Lünen auf der Fläche der Zechenbrache Viktoria diskutiert und entschieden.

Im Vorfeld hatte die Bürgerinitiative "Lünen ohne FORENSIK" noch mit einem Offenen Brief an den Bürgermeister und die Fraktionen ihre Sicht bezüglich des bisherigen Klageverlaufs dargelegt und mit Blick auf 13.000 gesammelte Unterschriften von Lüner Bürgern gegen die FORENSIK den Bürgermeister und die politischen Bürgervertreter aufgefordert den Bürgerwillen "Lünen ohne FORENSIK" umzusetzen (Brief siehe unten).

Der die Stadt vertretende Anwalt erläuterte die Rechtssituation und beurteilte eine Beschwerde gegen die erste Gerichtsentscheidung aufgrund der seiner Meinung nach als nicht verfahrenskonform behandelten Themen "Standortauswahl" und "Emissionsbelastung" als aussichtsreich.

Nicht überraschend bekräftigten die Vertreter von Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung Ihre bisher immer schon geäußerte Bejahung des Forensikbaus aufgrund der von Ihnen aus moralischen Gründen gesehenen bestehenden Pflicht der Lüner Bevölkerung den zu therapierenden Insassen gegenüber.

Demgegenüber argumentierte die SPD wieder auf der Basis materieller "Wohltaten" des Landes, die man bei einer weiteren Konfrontation gegenüber dem Land nicht bekommen werde.
Diesmal überraschte allerdings, dass die SPD-Fraktion in voller Einigkeit gegen die Weiterführung der Klage stimmte, also auch die SPD-Ratsvertreter, die die Bevölkerungsgruppen aus dem direkten Anrainergebiet der Viktoriafläche vertreten!

Die anderen Gruppierungen vertraten dann sehr wohl die Meinung, dass der ablehnende Bürgerwille eben auch Beachtung verdient und folgten der Klageablehnung nicht.

Die Klageablehnung von Bündnis90/Die Grünen und SPD summierte sich dann in der namentlichen Abstimmung auf 25 Stimmen, die restlichen Ratsvertreter und der Bürgermeister votierten für die Klageweiterführung mit 27 Stimmen!

Damit wird Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim OVG Münster eingelegt werden.

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Offener Brief der Bürgerinitiative "Lünen ohne Forensik" an den Bürgermeister Kleine-Frauns und die Ratsfraktionen:

Entscheidung des Gerichts zur Klage der Stadt Lünen gegen die Errichtung einer Forensik auf dem Viktoria Gelände

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kleine-Frauns,
nachdem vor ca. 5 Jahren durch das Anschreiben ihres Amtsvorgängers das Viktoria-Gelände als optionaler Forensik-Standort leider in den Fokus des Gesundheitsministeriums positioniert wurde, hat das Gericht nunmehr in Gelsenkirchen den Rechtsstreit erstinstanzlich entschieden.

Wir waren über die Qualität der Prozessvorbereitung der Stadt Lünen überrascht. Wie kann eine klageführende Partei in einer solchen Verhandlung gänzlich ohne Sachvortrag auskommen? Die Frage des Vorsitzenden Richters, was denn die Stadt Lünen gegen die Standortauswahl habe vorbringen können, wurde doch in der Tat vom Rechtsvertreter etwa wie folgt beantwortet: „Einer Stadt wie Lünen kann man doch nicht zumuten, den Aufwand zu betreiben, um die Bewertung anderer im Verfahren beteiligter Standorte vergleichend durchzuführen.“

An dieser Stelle war selbst der redegewandte Vorsitzende sprachlos. Nach „nur“ ca. drei Jahren war die Zeit wohlmöglich doch zu knapp, eigene Recherchen zu betreiben und die zahlreichen Zuarbeiten von den Fraktionen und der BI zu sichten.

Im Ergebnis wurde im Verhandlungsverlauf aber sehr schnell klar, dass die Klage inhaltlich eine klare Chance auf Erfolg hatte. Gründe hierfür waren die mehr als unzureichende Lärmbegutachtung des Landes und der fachlich ausgezeichnete Vortrag durch den Unternehmer Spee und sein couragiertes Auftreten.
Dafür ein ganz besonderer Dank!

Die Stadt hat im Übrigen auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Gewerbetreibenden insbesondere gegenüber Herrn Spee, der den Auftrag in der Sache auch für Lünen leidenschaftlich umsetzt.

Das Land hatte durch schlampige – ja gewohnt amateurhafte Arbeiten (siehe Aktenlage) - alle Vorlagen zur erfolgreichen Klageführung gegeben.

Durch die angewandte und einseitig (mit dem Land) abgesprochene Praxis des Gerichtes, das Thema Lärm aus dem Verfahren in das Baugenehmigungsverfahren zu verweisen, ergeben sich neue Ansatzpunkte im Rahmen der Baugenehmigung, den Forensikstandort an dieser Stelle zu verhindern.
Das Thema Lärm wurde an anderen Standorten (z.B. Unna) jedoch als Kerngrund zum Ausschluss als Forensik-Standort angeführt. Wie kann es sein, dass in dem Verfahren der Stadt Lünen, das Thema Lärm plötzlich und unerwartet kein Schwerpunkt des Verfahrens war. Das ist ein Widerspruch in sich!

In der Bewertung, den Standort zu verhindern, sind wir vereint. Nicht jedoch über den Einsatz der Verwaltung und vor allem schon gar nicht über die vollkommen unterschiedlichen Konsequenzen.

Die überdeutlich wahrnehmbare Verhandlungsstrategie war, verehrter Herr Bürgermeister, durch den Vorteil des Lärmgutachtens das Land zu bewegen, die RWE- statt der RAG-Fläche zu nutzen. Da ist offensichtlich der Auftrag des Rates zur Klageführung vollkommen falsch interpretiert worden.

Das Ziel war und ist die Verhinderung der Forensik in Lünen!

All das gegenteilige Handeln richtet sich klar gegen den Ratsentscheid, ihren Auftrag und zudem gegen mehr als 13.000 Bürger, die mit ihrer Unterschrift ihren Willen gegen diese Baumaßnahme dokumentiert haben!

Wenn der Standort Viktoria aufgrund der sehr komplexen Lärmsituation zu verhindern ist, wäre der damit vom Land NRW angepriesene „bestmögliche Standort“ vollständig zu verhindern. Mit dem Angebot der Verschiebung aus dem lärmbelasteten Bereich auf das RWE Gelände konterkarieren Sie alles, wofür auf so breiter Front gekämpft wurde.

Bitte nehmen Sie bei allen weiteren Schritten zur Kenntnis, dass Lünen mit großer Mehrheit gegen eine Forensik auf der gesamten Viktoria Fläche ist! Auch die zwischenzeitlich veröffentlichten Meinungen nehmen den tatsächlichen Verlauf des Verfahrens faktisch offenbar nicht zur Kenntnis. Die Indikation aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss im Verhältnis 2:1 zeigt schon eindeutig, dass die Situation hier in Lünen eine gänzlich andere ist, als z.B. vor Jahren in Herne. Gerne erinnern wir auch nahezu alle Fraktionen und Parteien, wer bei der Gründung der „BI Lünen ohne Forensik e.V“. federführend mitgewirkt hat und somit – entgegen aktuell anders lautender Veröffentlichungen - von Anfang an klar gegen einen Forensik-Standort Lünen agierte.

Wir fordern Sie und den Rat entsprechend auf, die Position rechtlich weiterhin auszufechten.

Mit freundlichen Grüßen
Für den BI Vorstand

Dirk Hartmann

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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