Freispruch in "Knöllchen-Affäre"

Amtsgericht Lünen — Zum Urteil der Verhandlung gegen den ehemaligen Ersten Beigeordneten Stadt Lünen, Matthias Buckesfeld | Foto: — geralt / pixabay —
  • Amtsgericht Lünen — Zum Urteil der Verhandlung gegen den ehemaligen Ersten Beigeordneten Stadt Lünen, Matthias Buckesfeld
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Viel Wirbel um Nichts, das Ende war kurz und bündig:
Freispruch für den Ex-Beigeordneten der Stadt, Mattias Buckesfeld

(zum Hintergrund hier und hier).

Die heutige Gerichtsverhandlung vor dem Lüner Amtsgericht erschöpfte sich von 9 Uhr bis ca. 10:15 Uhr in der umfangreichen Anhörung des Angeklagten.

Die geladenen Mitarbeiter der Verwaltung wurden ohne Befragung entlassen bzw. nur kurz angehört (Dezernent Horst Müller-Baß und Stadtjustiziar Rüdiger vom Hofe).
Mattias Buckesfeld hatte vorgreifend bereits eingeräumt, dass aufgrund der spezifischen Eigenheiten die den Medien als Fotografien übermittelten und dann öffentlich gewordenen Unterlagen zweifelsfrei aus seiner Verwahrung stammen müssen.

Aufgrund von Adresswechseln hatte Matthias Buckesfeld postalisch erst gar nicht und dann sehr spät von der Beschuldigung gegen sich erfahren.
Bei rechtzeitiger Unterrichtung und der Möglichkeit der Darstellung der Abläufe durch Ihn, hätte vermutlich das Gerichtsverfahren gar nicht stattgefunden / gar nicht stattfinden müssen.

Das ein Strafbefehl gegen Ihn ergangen sei, hat er dann wiederum in einem Telefonat mit der Verwaltung der Stadt bereits 14 Tage vor (?) offizieller Zustellung des Strafbefehls erfahren.

Zur Beschuldigung ließ er sich wie folgt ein:

Durch den "Flurfunk" ist er auf die Knöllchen-Erstellung gegen den damals frisch gewählten BM JKF aufmerksam geworden, es waberten die Gerüchte… "zu schnelles Fahren" usw.

Zur Konkretisierung fragte er als zuständiger Dienstvorgesetzter bei dem Abteilungsleiter des Ressorts "Verkehrslenkung und –überwachung" nach.
Erst nach ausdrücklichem Hinweis auf seine Dienstzuständigkeit wurde ihm vom damals durch den BM zum Stillschweigen verpflichteten Mitarbeiter Friedhelm Wittlieb die Unterlagen überlassen.

Schon länger gab es seitens Buckesfeld und BM JKF Dissens über die Mitarbeiterführung im Rathaus und die daraus resultierenden Disharmonien im Betriebsklima.

Die von Buckesfeld anonymisierten und zu einer Handakte zusammengestellten Unterlagen wurden dann von Ihm genutzt, um bei einer kurz darauf von den Ratsfraktionen angesetzten Haushalts-Klausurtagung (Teilnehmer waren Mitglieder der Ratsfraktionen SPD, CDU, Piraten/FWL und FDP, sowie sachkundige Bürger und eingeladene Dezernenten) zu den von Ihm bemängelten Themen "Mitarbeiterführung" und "Führungsstil im Allgemeinen" vorzutragen.

Die Handakte war dann zwischenzeitlich auch unbeaufsichtigt im Tagungsraum mehr oder weniger vermutlich jedem der (zur Verschwiegenheit verpflichteten) ca. 25 — 30 Anwesenden zugänglich.
Zwar wurde seitens des Gerichts die "Schludrigkeit" im Umgang mit den sensiblen Unterlagen gerügt, allerdings ist nicht der Nachweis führbar, dass die Fotografien der Unterlagen und die Weitergabe an die Medien Matthias Buckesfeld zuzurechnen ist, genauso gut hätte die Weitergabe durch eine Person aus dem Kreis der Anwesenden erfolgt sein können.

Resultat:
Eindeutiger Freispruch für Matthias Buckesfeld und Übernahme aller Kosten durch die Staatskasse!

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Autor:

Reiner W. Dzuba aus Lünen

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