Lüner Mütter ärgern sich: "Stadt spart bei KiBiz an den Familien"

Gut gelaunt zeigen sich die Kita-Kids mit ihren Eltern Bianca Völker, Sandra Schütrumpf sowie Jessica Dieck (2.v.l) und ihr Mann Andreas  für das Foto. Dabei ist ihnen beim Thema KiBiz und Lünen gar nicht zum Lachen zumute. Denn die Stadt handhabt die Geschwister-Regelung anders als viele Kommunen in NRW. Zum Nachteil der Eltern.
  • Gut gelaunt zeigen sich die Kita-Kids mit ihren Eltern Bianca Völker, Sandra Schütrumpf sowie Jessica Dieck (2.v.l) und ihr Mann Andreas für das Foto. Dabei ist ihnen beim Thema KiBiz und Lünen gar nicht zum Lachen zumute. Denn die Stadt handhabt die Geschwister-Regelung anders als viele Kommunen in NRW. Zum Nachteil der Eltern.
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Äußerst ungerecht empfinden Jessica Dieck und weitere Mütter das Vorgehen der Stadt Lünen in Bezug auf das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Geschwisterregelung. Im Gegensatz zu anderen Kommunen hat Lünen seine Satzung nicht angepasst. „Wir haben nichts vom beitragsfreien KiBiz-Jahr. Eltern mit Geschwisterkindern in der Kita zahlen für ein Jahr mehr Kita-Gebühr, als Eltern deren Kinder nicht gleichzeitig in der Kita sind“, so der Vorwurf der Lünerin.

So ist die Lage: Durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)ist seit 2011 das letzte Kita-Jahr für jedes Kind beitragsfrei. Daneben gilt auch in Lünen: Wird für ein Kind in der Kita bereits Beitrag gezahlt, ist durch die Geschwisterregelung jedes weitere Kind, das gleichzeitig in der Kita ist, beitragsfrei.
Und so handhabt Lünen es im Fall von Jessica Dieck: Der Beitrag wird für das jüngere Kind erhoben und das ältere Kind ist beitragsfrei mit der Geschwisterregelung. In diesem Fall kommt aber das beitragsfreie Kibiz-Jahr nicht zum Tragen.

In anderen Kommunen wird es dagegen so geregelt, dass bei der Geschwisterregelung für das ältere Kind der Beitrag bezahlt wird, aber im letzten Jahr laut KiBiz beitragsfrei ist. Das kleinere Kind ist für die gemeinsame Kita-Zeit beitragsfrei. Im Gegensatz zu Lünen sparen Eltern dort mit Geschwisterkindern in der Kita - je nach Einkünften der Eltern - als Beispiel 400 oder auch 3.960 Euro im Jahr. Für Familien viel Geld.
„Was mich dabei auch ärgert, der Bund zahlt die Förderung für das KiBiz-Jahr, aber die Stadt gibt es nicht weiter, kassiert also doppelt“, so Jessica Dieck.

„Stadt Lünen gibt Förderung nicht weiter“

Die Intention des Gesetzes sei es aber, dass man die Beitragsfreiheit für Kinder im letzten Jahr trotz Geschwisterkind voll an die Eltern weitergibt. Das betone das Familienministerium in Düsseldorf. Die Lünerin hatte sich dort erkundigt. „Man hat mir absolut Recht gegeben. Das Gesetz ist nicht so gedacht, wie es hier in Lünen gehandhabt wird. Düsseldorf möchte, dass die Kommunen ihre Satzungen ändern“, berichtet Jessica Dieck.

Auch die Kommunikation mit der Stadt zu diesem Thema hat die Lünerin verärgert. Seit Ende August 2014 versucht sie, darauf aufmerksam zu machen. Am 1. August traten Neuerungen im KiBiz-Gesetz in Kraft, u.a. wegen der immer noch individuell gehandhabten Geschwisterregelung in den Kommunen.

„Ich habe mich deswegen mehrfach bei der Stadt gemeldet. Erst sagte man mir, man wüsste Bescheid, es würde umgestellt. Dann waren Sachbearbeiter im Urlaub, dann gab es Probleme mit dem Computer. Ich wurde vier Monate vertröstet. Dann hieß es plötzlich: Nein, die Anpassung machen wir nicht. Das muss im Rat geschehen“, sagt Dieck. In der letzten Ratssitzung am 23. April war die Anpassung der entsprechenden Satzung aber kein Thema. Im November 2014 sei Jessica Dieck von der Stadt eine schnelle Regelung zugesagt worden, als das nicht geschah, legte die Lünerin Einspruch ein.
„Andere Kommunen können es doch auch. In Waltrop, Schwerte, Bönen und Selm zum Beispiel ist die Satzung angepasst. Nur in Lünen spart man weiter an den Familien“, so ihr Vorwurf.

Die Lünerin hofft, dass ihr die Kita-Gebühr für das Jahr noch rückwirkend erstattet wird, sollte Lünen die Satzung anpassen. „Das wäre nur fair. Schließlich muss ich auch bis zu fünf Jahren noch Kita-Beiträge nachzahlen, wenn ich mein Bruttogehalt falsch angebe. Auch dort gibt es andererseits Rückzahlungen, wenn man zu viel Gebühren gezahlt hat“, so Jessica Dieck.

Die Stadt Lünen äußerte sich zu dem Thema auf Anfrage der Redaktion:

Ludger Trepper Fachdezernent für Jugend, Bürgerservice und Soziales: „Bisher gibt es noch keine Rechtssprechung der Landesregierung. Dass wir uns hier bereichern, das sehen wir nicht so. Wir haben in NRW mit eine der familienfreundlichsten Satzungen. Unsere Geschwisterregelung gilt von null bis zehn Jahren. Also von Säuglingen in der Kita bis zur vierten Klasse in der Ogata ist das Geschwisterkind von Beiträgen befreit.“ Dazu gehe das Land NRW davon aus, dass Eltern mit ihren Beiträgen 19 Prozent der Kosten decken. „Bei uns sind es aber nur 11 Prozent, die Eltern dazu beitragen müssen. Das ist zum einem wegen des sozialen Gefüges in Lünen so, aber auch durch unsere großzügige Geschwisterregelung“, so Trepper.

So soll es weitergehen im Fall „KiBiz und Geschwisterregelung“: „Teile der Elternkritik sind berechtigt. Nach der Sommerpause werden wir in der Verwaltung einen politischen Beschluss vorbereiten“, so Ludger Trepper. Ob Familien Gebühren erstattet bekommen und wie genau eine Satzungsänderung aussieht, kann Trepper nicht sagen. „Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nur diese doppelte Botschaft unterstreichen. Wir bereichern uns an der bisherigen Regelung nicht, die Kritik ist aber in Teilen berechtigt und wir arbeiten daran. “

Auch betroffen?

Jessica Dieck sucht Unterstützer, die das gleiche Problem mit der Geschwisterregelung haben. Schicken Sie eine Mail an (redaktion@lueneranzeiger.de.) Wir leiten ihre Daten an Jessica Dieck weiter.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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