Menschenrechtsverletzungen in Turkmenistan – USA melden sich zu Wort

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Daşoguz (Turkmenistan) – 18. August 2014: Die 33-jährige Bibi Rahmanova steht vor Gericht. Das Urteil: 4 Jahre Arbeitslager. Ihr „Verbrechen“: Sie ist eine christliche Zeugin Jehovas. Der Richter: Gaigysyz Orazmuradov – der vor nicht einmal 7 Wochen schon einmal einen Zeugen Jehovas zu derselben Strafe verurteilt hat. Derselbe Richter, dasselbe Gericht, dieselbe Strafe – nur das Opfer ist diesmal ein anderes.
Bibi Rahmanova und ihr Mann wollten ein Paket mit biblischen Schriften vom Bahnhof in Daşoguz abholen. Sechs (!) Beamte in Zivil nahmen sie fest. Rahmanova wurde dabei anzüglich begrabscht und ihr Ehemann verprügelt. In der Folge erhoben Geheimpolizei, Bahnhofspolizei und reguläre Polizei sowie das lokale Amt für religiöse Angelegenheiten Anklage gegen sie – das volle Programm, weil sie bibelerklärende Schriften bestellt hatten. Die Beamten in Zivil verstrickten sich vor Gericht als Zeugen der Anklage in Widersprüche. Gleichzeitig verweigerte das Gericht ihrem Ehemann, während der Verhandlung als ihr Vertreter zu sprechen, und er durfte nicht einmal als Zeuge umfassend aussagen.
Was diesen Fall besonders tragisch macht: Bibi Rahmanova und ihr Mann haben einen 4-jährigen Jungen – und gegen den Vater läuft gleichfalls eine fingierte Strafanzeige wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“. Wenn er auch in Haft kommt (was zu befürchten ist), dann steht der Kleine ohne Eltern da.
Die USA haben bereits auf die wiederholten Menschenrechtsverletzungen in Turkmenistan reagiert. US-Außenminister John Kerry hatte schon am 28. Juli 2014 erklärt: „Uns sind Berichte bekannt, dass Menschen in Turkmenistan wegen ihrer religiösen Überzeugung verhaftet, geschlagen und gefoltert werden. Die Regierung von Turkmenistan hat Gesetze erlassen, die […] die Verbreitung religiöser Literatur mit Geldstrafe belegen. Und die Behörden nehmen Zeugen Jehovas weiter fest […] und stecken sie ins Gefängnis“ – nun also auch die junge Mutter Bibi Rahmanova. Die Verteidigung wird in Berufung gehen und auch das Büro für Sonderverfahren des UN-Menschenrechtsrats ist über den Fall informiert.

Fotolegende: Bibi Rahmanova und ihr Mann mit ihrem kleinen Sohn

Autor:

Oliver Pinnekemper aus Lünen

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