SPD-Fraktion zum Burkini-Verbot

Burkini-Verbot
Die Ruhrnachrichten bat alle Ratsfraktionen, eine kurze Stellungnahme zum Burkini-Verbot abzugeben. Die SPD-Fraktion gab diese nach eingehender Recherche ab mit der Intention, dass die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften oberste Priorität besitzen. Dies gilt für alle, die keine Badekleidung tragen sowie für alle, die sich vor Betreten der Schwimmbecken nicht duschen. Dabei ist es egal ob Burkini, Bikini oder lange Herrenbadehose. Da der Artikel der RN diese Intention nicht richtig wiedergibt, hier der genaue Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Fiedler,

für die SPD-Fraktion haben die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften in Bädern höchste Priorität und jeder hat sich daran zu halten. Dennoch können wir dieses Verbot nicht nachvollziehen. Für uns ist es eine Verletzung der grundlegenden Freiheitsrechte, der Gleichbehandlung und der Integrationsbemühungen. Alles, was aus einem „Badekleiderstoff“ besteht, sollte doch wohl erlaubt sein. In § 14 der Badeordnung heißt es, „Das Baden ist nur in badüblicher, den Geboten des Anstandes entsprechender Kleidung gestattet. Dazu zählen …“ Zu den Geboten des Anstandes gehört für uns Sozialdemokraten, dass geduscht wird, bevor man ins Wasserbecken springt. Wer vor dem Betreten der Wasserbecken diese Hygienevorschrift missachtet, wird nicht ins Becken gelassen – auch selbstverständlich. Zur Sicherheit kann bei der Badekleidung aber nur gehören, dass sie aus dem richtigen Material ist, um Faserabrieb zu vermeiden, der die Wasserpumpen verstopft. Aber wer Burkini trägt, muss weder zu der einen, noch zu der anderen Gruppe gehören.

Diese Schlagzeilen waren nicht nötig. Die Maßnahme der Stadtwerke ist allenfalls geeignet, ein negatives Image zu pflegen und Lünen in die überregionalen Medien
zu bringen. Die Stadtwerke täten gut daran, einen geschickten Ausweg aus dem
Dilemma zu finden. Im nächsten Bäderbeirat wird hoffentlich darauf aufmerksam
gemacht, dass dieses Verbot nicht zu Ende gedacht wurde. Und die wenigen
Einzelfälle, die sich nicht an die Hygienevorschriften halten, müssen vom Bademeister aufgefordert werden, sich an die Hygienevorschriften zu halten,
sonst müssen sie das Bad verlassen.

Nicht nur der eine Burkini, der trocken ins Becken wollte, sondern auch jeder
Bikini oder jede lange Herrenbadehose.

I.A. Petra Klimek

Autor:

Martina Meier (SPD) aus Lünen

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