Unvermögen kann chronisch Kranken das Leben kosten

Hierbei handelt es sich um die Schilderung von der moralisch und ethischen Gleichgültigkeit der Strafverfolgungsbehörden, die das Gut der medizinischen Dienste höher einstuft als das der jeweilig Betroffenen

.

Krankheitsbild des Betroffenen:

Seit 48 Jahren chronische rheumatoide Arthritis mit Beteiligung aller Gelenke und deren teilweise Versteifung.
In den letzten 18 Jahren zusätzliche Schädigung der Haut im Bereich Beine, Neigung zur Ulcera Bildung, die durch die Jahrzehnte lange Einnahme von Medikamenten herrührt, unter anderem Kortison.

Der Vorfall selbst:

Über einen Zeitraum von ca. 4 Wochen wurde von einem in Lünen ansässigen Pflegedienst, empfohlen vom Klinikum Dortmund, die postoperative Wundversorgung durchgeführt.

Die Größe der Wunde entsprach nach dem Eingriff, Entfernung eines Abzesses, ca. 85 mm in der Länge und ca. 30 mm in der Tiefe.
Da die Wunde ungünstig gelegen war, direkt im Übergang von Gesäß in den Oberschenkel, wurde dieser beim Verbinden miteinbezogen.

Von Tag eins der Wundversorgung, wurden die starke Behaarung am Oberschenkel nie per geeignetem Hilfsmittel wie Rasierer entfernt, sondern mit einem Klebevlies, das zur Fixierung des eigentlichen Verbandsmaterials diente, beim Entfernen des Verbandes mit ausgerissen.

Am Ende einer ca. 4 wöchigen Versorgung hat die Wundfläche den fast kompletten hinteren Bereich des Oberschenkels bis hin zur Kniekehle umfasst.

Die Wundversorgung fand durchschnittlich jeden zweiten Tag statt, bei jedem dieser einzelnen Termine zum Verbandswechsel wurde das sich abwechselnde Personal gebeten, die Haare vorher sorgfältig zu rasieren, am besten mit einem sterilen Einwegrasierer um dadurch eine Vergrößerung der Wundfläche zu verhindern bzw. auch das schmerzhafte Ausreißen der Haare so zu unterbinden.

Dies wurde nicht beachtet. Im Gegenteil, nachdem die Ehefrau des Betroffenen versucht hat zu intervenieren, wurde beim nächsten Termin von der Pflegekraft behauptet, der Patient hätte die Rasur verweigert.

Es folgte am 04.08.2014 die Erstattung der Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung per Email nebst Foto des Wundbereichs; am 12.11.2014 erging die Einladung zur Zeugenvernehmung, die dann am 02.12.2014 stattfand.
Damit waren bereits vier Monate bis zu dieser Zeugenbefragung verstrichen.
Nachdem die Sachlage von Kriminalhauptkommissarin Frau R. kurz überflogen wurde, kommentierte sie dies mit den Worten: „Sie wissen schon, dass eine Anzeige in solch einem Fall eingestellt wird.“

Der Polizei wurden neben einem Foto der Wunde, sämtliche von der Wundversorgung hinterlegten und unterschriebenen Behandlungspläne, aus denen ersichtlich ist wann wer tätig war, übergeben.
Ebenso wurde die Ermittlungsbehörde darauf hingewiesen, dass die zuständige Hausärztin nach Begutachtung der im Laufe der Behandlung neu entstandenen Wundfläche zu dem Schluss kam, dass diese auf das Abreißen des Klebevlieses mitsamt den Haaren zurückzuführen war.

26.01.2015 Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dortmund durch Oberstaatsanwältin Frau W. über die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnden öffentlichen Interesses.

Schlampigkeit, Interessenlosigkeit, Unvermögen bzw. gewalttätige Behandlungen bei chronisch Kranken werden vom Staat geduldet?

Es wurde weder die Wunde begutachtet, ebenso wurde kein weiteres Beweismaterial sichergestellt.
Als Beweismaterial wäre das benutzte Verbandsmaterial, in diesem sich auch die entrissenen Haare befanden, von Nutzen gewesen.

Die Berichte des Pflegepersonals werden zwar nur immer mit einem Kürzel der jeweiligen Person unterzeichnet, aber an Hand der händischen Eintragungen verifiziert mit einer Schriftprobe hätte man diese zuweisen können.

Nicht Beachtung des Einmaleins der Materialkunde, und zwar jeglichen Materials: Schnittflächen unterscheiden sich grundsätzlich von Materialbrüchen, gilt auch für Haare, und sind unter einem Mikroskop sichtbar von einander zu unterscheiden.
Entrissene Haare haben teilweise sogar noch die Wurzel anhängig, die in manchen Fällen noch mit dem bloßen Auge zu erkennen sind.

Einige dieser Schritte hätte man sofort nach Eingang der Anzeige in die Wege leiten müssen. So aber nimmt man einfach, da man keine Verantwortung im Sinne von beruflichen oder finanziellen Konsequenzen übernehmen muss, im schlimmsten Fall den Tod des Betroffenen in Kauf.
Logischerweise hätte eine Untersuchung sofort vorgenommen werden müssen, da man benutztes Verbandsmaterial in einem privaten Haushalt nicht über einen längeren Zeitraum und zudem sachgerecht verwahren kann.

Den Tod deshalb, da Wunden sich durch Bakterien entzünden können und dies zu einer Blutvergiftung bzw. irreparablen Schädigungen von Gliedmaßen bis hin zu Amputationen führen kann.

Amputationen im Bereich eines Hüftgelenks sind allerdings technisch sehr heikel, unter anderem dadurch, da man dieses Gelenk nicht ohne weiteres abbinden kann um die Blutzirkulation zu verlangsamen.

Fazit:

Seit siebzig Jahren hat man aus der Vergangenheit nichts gelernt bzw. man muss fragen, ob man überhaupt des Lernens willens ist. Denn die Justiz rechtfertigt zwar nicht mehr den Tod von Millionen, aber in gewissen Fällen herrscht teilweise nach wie vor Gleichgültigkeit.

Dies ist sicher nur die Spitze des Eisbergs, da es in der BRD leider üblich ist, dass einzelne Berufsgruppen gewisse Vorzüge genießen. Dazu muss man nur täglich die in Deutschland weit verbreitetsten Tageszeitungen und die Nachrichtenmeldungen lesen bzw. verfolgen.
Jahrzehnte diskutiert die Politik über die Gleichstellung von schwerbehinderten kranken Menschen. Viele sind seit Kleinkindalter betroffen, die haben sicher nicht freiwillig hier geschrien bei der Verteilung derartiger Schicksale.

Wenn man einem geistig und körperlich gesunden Menschen, womöglich noch mit einer höheren Schulbildung, erklären muss, dass derart Belastete Unterstützung benötigen und man seine Arbeit da erst recht gewissenhaft machen sollte, also wenn man dies extra erwähnen muss, dann erkennt man, dass diese Diskussionen alles nur leere Worthülsen sind.

In Fällen, in denen während der Schwangerschaft festgestellt wird, dass das Kind an einer chronischen Krankheit leiden wird, müssen sich die Eltern darüber im Klaren sein, welche Zukunft dem Kind bevorsteht. Dies gilt besonders, wenn die Eltern finanziell nicht so gut gestellt sind, dass sie ihr Kind langfristig – im besten Fall lebenslang – absichern können, sondern das Kind auf die Behörden und das bestehende Gesundheitssystem angewiesen sein wird. Da Krankenhausaufenthalte von mehreren Monaten bis hin zu Jahren anfallen können, die Kostenübernahme nicht bundesweit gegeben ist, man zudem u.U. für die Dauer der Krankenhausaufenthalte vom Kind getrennt sein wird, müssen derartige Kosten privat beglichen werden etc.

Als Fazit ist zu konstatieren, dass chronisch kranke Mensch in dieser Gesellschaft nicht willkommen sind. Um diesem Teufelskreislauf zu entkommen, bleibt im schlimmsten Fall nur noch der Freitod, aber vielleicht ist dies auch so gewollt.

Autor:

Friederike Wachter aus Lünen

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