Beschleunigtes Verfahren heute am Amtsgericht Marl gegen Ladendiebe

Ladendiebe von gestern heute im beschleunigten Verfahren verurteilt. Zwei gestern, 6.10, um 07.20 Uhr in einem Kaufhaus am Lipper Weg festgenommene Ladendiebe aus Marl wurden heute am 7.10 im beschleunigten Verfahren zu jeweils 40 Tagessätzen a 15 Euro verurteilt. Die beiden Männer im Alter von 25 und 27 Jahren waren dabei beobachtet worden, wie sie in den Gängen des Kaufhauses Drogerieartikel in einen Rucksack verstauten und anschließend das Geschäft verlassen wollten, ohne zu bezahlen. Sie wurden festgenommen und zur Polizeiwache gebracht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen wurden sie heute am Amtsgericht Marl verurteilt.

Strafe soll „auf dem Fuße“

Beschleunigtes Verfahren bezeichnet im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“ folgen.
Den Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens stellt die Staatsanwaltschaft beim Strafrichter oder dem Schöffengericht am Amtsgericht, wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist (§ 417 StPO). Wenn sich die Sache zur Verhandlung in diesem Verfahren eignet, muss das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens entsprechen (§ 419 Abs. 1 StPO).

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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