Geparkten PKW auf der Ringerottstraße in Marl angefahren und geflüchtet

In der Zeit von Sonntag 10.00 Uhr bis heute 07.00 Uhr stieß ein unbekannter Fahrzeugführer auf der Ringerottstraße gegen einen geparkten schwarzen Audi Q5 und entfernte sich von der Unfallstelle. Es entstand 2.000 EUR Sachschaden.

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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