Haftbefehle wegen versuchten Mordes erlassen, Bluttat am Kanal in Lüdinghausen

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Neue Ergebnisse zur Bluttat "18-Jähriger mit Schnittverletzungen am Kanalseitenweg in Lüdinghausen aufgefunden" Nach der Festnahme der drei Tatverdächtigen ordnete ein Richter Untersuchungshaft wegen versuchten Mordes an.

Die ersten Vernehmungen ergaben, dass sich die Misshandlungen des 18-Jährigen als Bestrafung darstellen. Der Münsteraner soll die 17-Jährige vor etwa einer Woche vergewaltigt haben. Diese Tat wurde nicht zur Anzeige gebracht. Nach Einlassungen der Tatverdächtigen wollten sie mit den Malträtierungen dem 18-Jährigen eine Lektion erteilen.
Die genauen Umstände der Vergewaltigung müssen im Rahmen der weiteren Ermittlungen erhoben werden. Der 18-Jährige ist bislang nicht vernehmungsfähig.

Die Bluttat

Am frühen Samstagmorgen (28.05., 00.34 Uhr) fanden Angler am Kanalseitenweg in Lüdinghausen einen schwerverletzten 18-jährgen Münsteraner. Der junge Mann taumelte im Bereich der Straße Rohrbach aus einem Waldstück und wies mehrere Schnittverletzungen am Körper auf. Die Angler leisteten Erste Hilfe und alarmierten sofort Polizei und Rettungskräfte. Der Münsteraner wurde in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert, Lebensgefahr besteht aktuell nicht.
In der Nähe des Dortmund-Ems-Kanals fiel Polizisten ein geparkter Wagen auf. In diesem saßen ein 17-jähriges Mädchen und zwei 17 und 19 Jahre alte Männer. Die beiden 17-Jährigen wohnen im Kreis Coesfeld, der 19-Jährige im Kreis Unna. Sie machten widersprüchliche Angaben. Aufgrund der Gesamtumstände nahmen die Beamten die Drei vorläufig fest.
Nach Erkenntnissen traf das Trio den 18-Jährigen unter einem Vorwand in dem Waldstück. Dort überwältigten sie den Münsteraner und fügten ihm die Verletzungen zu.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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