Marl: Zwei Unfallfluchten

Am Wendehammer am Lipper Weg 6 auf dem Schotterparkplatz stieß ein unbekannter Fahrzeugführer am Mittwoch, zwischen 05.45 Uhr und 16.10 Uhr, gegen einen geparkten roter Citroen und entfernte sich von der Unfallstelle. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.500 EUR.

Eine weitere Unfallflucht ereignete sich in der Zeit von Mittwoch 17.30 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr auf der Straße Am Alten Sportplatz. Hier stieß ein unbekannter Fahrzeugführer gegen einen geparkten silbernen Fiat Punto und fuhr weg. Der Sachschaden beträgt 1.500 EUR.

Fahrerflucht?

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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