Das Naturschutzgebiet „Lippeaue“ in Marl bekommt neue Regeln

Erdarbeiten rechts der Lippe | Foto: Markus Greulich / Lippeverband
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Der Kreis Recklinghausen legt den Landschaftsplanentwurf „Lippe“ öffentlich aus. Sein Geltungsbereich erstreckt sich mit rund 5.100 ha über den Freiraum nördlich und südlich der Lippe im Bereich der Städte Dorsten, Marl, Haltern am See, Datteln und Waltrop.

Neben behördenverbindlichen Entwicklungszielen, die die Grundzüge der Landschaftsentwicklung beschreiben, wird das bislang durch Verordnung der Bezirksregierung ausgewiesene Naturschutzgebiet „Lippeaue“ ersetzt und durch neue kleinere Schutzgebiete im Umfeld ergänzt. Neben diesen werden drei Landschaftsschutzgebiete festgesetzt, deren inhaltliche Festsetzungen und Abgrenzungen denen der bisher bekannten gleichen. Zudem werden zwei Naturdenkmale und ein geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen.
Zentrales Element dieses Planes bilden die 62 Flusskilometer der Lippe, die das Kreisgebiet von Ost nach West durchfließt. Seit mehr als 20 Jahren liegt hier das größte Naturschutzgebiet im des Kreises Recklinghausen. Nachdem die bisherige Verordnung zum Schutz der Lippe auslief, hat der Kreis hier nun innerhalb des Landschaftsplanes dieses Schutzgebiet neu festzusetzen.

Naturschutzgebietes „Lippeaue“

Bei der Neuausweisung des Naturschutzgebietes „Lippeaue“ in diesem Landschaftsplan liegt der Fokus der Festsetzungen des Entwurfes auf der Umsetzung der Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie. Hierbei sind zahlreiche Lebensräume in der Lippe und in ihrem Aubereich zu schützen und dauerhaft zu sichern oder dort, wo diese noch nicht ausreichend vorhanden sind, neu zu schaffen. Ziel ist es hierbei ein ökologisch intaktes Gewässer und Gewässerumfeld zu erzeugen und dauerhaft zu erhalten.
Im Frühjahr 2016 wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Der nächste Schritt ist die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes. Dazu werden noch einmal alle Anregungen und Hinweise der betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentliche Belange zu diesem Planentwurf eingeholt und soweit möglich berücksichtigt. Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung - das sind der Satzungstext inkl. Umweltbericht sowie die Entwicklungs- und die Festsetzungskarte - liegen im Zeitraum vom 17. Oktober bis einschließlich 18. November 2016 zu jedermanns Einsicht im Kreishaus Recklinghausen aus. Sie können auf der Internetseite unter www.kreis-re.de/lippe angesehen und heruntergeladen werden.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung werden Anregungen aus diesem Verfahrensschritt in die Planung eingearbeitet und im Kreistag des Kreises Recklinghausen abschließend beraten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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