anerkannte Asylbewerber und der Mindestlohn

Foto: Wildlife - Bilder von Stefan Rosengarten Marl

Der MINDESTLOHN und die Angriffe auf Unterhöhlung!

Das Argument der Arbeitgeber, dass mangelnde Sprachkenntnisse der Grund sind, Menschen zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen, ist ein schlechter Witz. Hier geht es nicht um Luxus-Löhne, sondern um die Sicherung der Existenz!

Wer Absenkungen oder Ausnahmen für Flüchtlinge fordert,

trägt nicht zur Integration

, sondern zur Diskriminierung bei und

schürt Unfrieden bei allen Beschäftigten!

Auch "Kombilöhne", die von interessierter Seite wieder ins Spiel gebracht werden, darf es nicht geben. Das ist eine Subventionierung der Niedriglöhne von Arbeitgebern durch den Steuerzahler! Nicht Existenz sichernde Löhne müssten dann mit

"Hartz IV" nach dem SGB II

aufgestockt werden.

Unser Freund und Kollege Karl-Josef Laumann - Patientenbeauftragter der Bundesregierung - wörtlich: "Es ist richtig und unverzichtbar, Menschen, die schutzbedürftig sind und dauerhaft in unserem Land bleiben, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es darf keinen Sonderarbeitsmarkt für Flüchtlinge geben. Die CDU ist in Sachen Mindestlohn ein verlässlicher Partner. Deshalb wird es für Erwerbsarbeit auch keine Änderung des Mindestlohngesetzes geben."

Eine Lösung, die auch in Gewerkschaftskreisen diskutiert wird:

Passgenaue Qualifizierungen und psychosoziale Beratungen

um anerkannte Asylbewerber und auch die einheimischen Langzeitarbeitslosen

schnell auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Fazit:
Der Mindestlohn soll die Existenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer absichern und ist unabdingbar – egal, woher die Beschäftigten kommen, die in Deutschland arbeiten.
Übrigens,
der Prozess zur Erhöhung ist klar geregelt: Eine Mindestlohnkommission muss bis zum 30. Juni 2016 Vorschläge zur Anpassung des Mindestlohns unterbreiten. Angepasst wird der Mindestlohn dann erstmals zum 1. 1. 2017. Der Mindestlohn muss mit der übrigen Lohnentwicklung Schritt halten. Das haben Gewerkschaften und Arbeitgeber im Rahmen der Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn so vereinbart. Da die Tarifentwicklung in der letzten Zeit positiv verlaufen ist, wird es zu einer Anhebung des Mindestlohns kommen müssen.

Autor:

Uwe Göddenhenrich aus Marl

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