Anwohner fordern Informationsveranstaltung zur geplanten Massentierhaltungsanlage in Marl Frentrop VOR oder WÄHREND der Einspruchsfrist

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Im Zusammenhang mit der vor der Haustür in Alt-Marl geplanten Massentier-produktionsanlage mit insgesamt rund 5.000 Schweinen hatten Anwohner um eine zeitnahe Informationsveranstaltung für die betroffenen Bürger in Alt-Marl gebeten. Gerade wegen der Vielzahl der in der nur wenige hundert Meter entfernt lebenden Anwohner ist das öffentliche Interesse sehr groß.

Wie nun zu erfahren , soll die Veranstaltung erst am 29. April und damit einen Monat nach dem Ende der Einspruchsfrist stattfinden.

Eine Informationsveranstaltung, die offene Fragen, auch zu gesetzlichen Vorschriften klären könnte, was möglicherweise Einspruchsrelevant ist, macht nur Sinn, wenn diese Veranstaltung VOR oder WÄHREND der laufenden Einspruchsfrist liegt. Andernfalls ist für Bürger nur eine eingeschränkte bis keine Beteiligungsmöglichkeit mehr gegeben. Wie schon beschrieben, haben gerade die öffentlich ausgelegten Unterlagen nicht alle offnen Fragen klären können. Zudem sind durch widersprüchliche Angaben z.B. zur Entfernung von Stall zur Wohnbebaueung erst neue Fragen entstanden.

Bekanntlich wurde die Forderung eines Marler Bürgers nach einer Informationsveranstaltung bzw. Bürgerversammlung gemäß 8.2. der Hauptsatzung der Stadt Marl vom Bürgermeister der Stadt Marl am 18.02.2016 im Rat abgelehnt und wegen der Zuständigkeit des Kreises an die Genehmigungsbehörde (Kreis Recklinghausen) verwiesen. Das machen die Anwohner jetzt erneut.

Die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen

Bei der Aufgabenbeschreibung der Unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung ist auf der Internetseite folgendes nachlesen:
"Unabhängig von Beschwerden über konkrete Umweltbelästigungen wünschen sich viele Menschen Informationen über (mögliche) Umweltauswirkungen von Anlagen in ihrer Nachbarschaft und die diesbezüglich geltenden gesetzlichen Vorschriften. Derartige Informationen können dabei helfen, Irrtümer und Missverständnisse auszuräumen und den Anwohnern somit ihre Ängste nehmen – sowohl bei bereits errichteten Anlagen als auch bei Anlagen, die sich in der Genehmigungsphase befinden.
In verschiedenen Gesetzen sind sowohl die Informationsrechte von Bürgern als auch der Datenschutz der Anlagenbetreiber geregelt.
Die untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Recklinghausen pflegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine offene Kommunikation zu den Bürgerinnen und Bürgern und steht ihnen beratend zur Seite. Bei Fragen oder Informationsbedarf – und natürlich auch im Falle von Beschwerden – wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner."

Die Anwohner fordern daher erneut eine Infoveranstaltung innerhalb der Einspruchsfrist, die ja am 24.03.2016 endet.
Die Anwohner schreiben dem Kreis Recklinghausen:
Bitte informieren Sie uns kurz, bis wann wir mit einer Antwort rechnen können. Über eine Eingangsbestätigung seitens der Kreisverwaltung wären wir sehr dankbar.
Diese können Sie uns gerne per Mail schicken, um Kosten zu sparen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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