Jugendhilfeausschuss Marl fordert Kinderrechte im Grundgesetz?

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In einem Resolutionsentwurf für den nächsten Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Marl wird die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz gefordert.

Resolution

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss und der Rat der Stadt Marl begrüßen den
Kabinettsbeschluss der Landesregierung Nordrhein-Westfalens einen Antrag auf Änderung des Grundgesetzes zu stellen, um die Kinderechte im Grundgesetz zu verankern, und ruft alle weiteren Bundesländer zur Unterstützung der Bundesratsinitiative des Landes NordrheinWestfalens auf.
Zudem wird der Deutsche Bundestag nach erfolgten Bundesratsbeschluss zur zügigen Umsetzung der Änderung des Grundgesetzes aufgefordert.

Aus der Begründung

Mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland am 5. April 1992 steht die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz noch immer aus. Bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung wird das Kindeswohl bis heute nicht ausreichend berücksichtigt. Bislang werden Kinder im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
zwar in Artikel 6 erwähnt. Sie sind jedoch nur „Regelungsgegenstand“ der Norm, also Objekte: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art.6 GG, Absatz 2).

Rechte der Kinder in der Stadt

In der Kommune wird Politik (für Kinder) konkret erlebbar. Welche Rechte Kinder haben und wie sie ihre Rechte einfordern können, lernen Kinder ebenfalls vor Ort. Insbesondere die Beteiligung und Einbeziehung von Kindern bei der Gestaltung ihres Umfeldes findet in der Kommunalpolitik statt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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