Lärmbelastungen durch die B 225 im Bereich Alt Marl und Steinernkreuz

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Im Stadtplanungsausschuss wurde am 26.09.2013 für den Bereich Alt-Marl beschlossen Lärmfeststellung durchzuführen. Jetzt liegt ein Antrag vor, auch auf den Bereich der B 225 in Höhe der Ortschaft Steinernkreuz zu erweitern, damit auch dort für die Nachtstunden lärmreduzierende Maßnahmen ergriffen werden können .

Der Antrag wird wie folgt begründet:

Ausschlaggebend für die bereits beschlossenen Lärmmessungen in Alt-Marl ist der LKW-Verkehr, der insbesondere in den letzten Jahren in den Nachtstunden deutlich zugenommen hat. Da bekanntermaßen die B 225 zwischen den Anschlussstellen zur A 52 und zur A 43 in Recklinghausen als Abkürzung benutzt wird, ist es nur folgerichtig, wenn zusätzlich Lärmmessungen bzw. Verkehrszählungen im Bereich der Ortschaft Steinerkreuz durchgeführt werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haben Anwohner von stark befahrenen Straßen einen Schutzanspruch vor nicht mehr zumutbaren Lärmbelästigungen und Abgasen. Nach dem BVerwG wird die Grenze der Zumutbarkeit nicht durch einen bestimmten Schallpegel bestimmt. Letztlich sind die Umstände des Einzelfalles ausschlaggebend. Als Orientierungspunkte können aber die
Grenzwerte der Bundesimmissionsschutz-verordnung herangezogen werden. Eine reine mathematische Berechnung der durchschnittlichen Lärmbelastung durch Verkehrszählung birgt aber die Gefahr in sich, dass Spitzen der Lärmbelastungen nicht berücksichtigt werden.
Die vg Ausführungen gelten auch für Anwohner von Bundesstraßen, die eine Hauptverkehrsader darstellen und eine erhebliche wirtschaftliche und verkehrliche Bedeutung haben.
In einer jahrelangen Auseinandersetzung hat die „Lärm-u. Abgas-Schutzgemein. B 1“ gerichtlich gegenüber der Stadt Dortmund die Sperrung der B 1 in den Nachtstunden für LKWs ab 7,5 t durchgesetzt.
In 2014 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof ebenfalls Verkehrs-beschränkungen für Ortsdurchfahrten auf der B 252 wegen unzumutbarer Belästigungen bestätigt.
Bezogen auf die B 225 wären Verkehrsbeschränkungen zu Nachtzeiten nur effektiv und würden zu keinen Verdrängungseffekten auf andere innerstädtische Straßen führen, wenn der Streckenabschnitt vom Ortseingang Alt-Marl bis zur Einmündung der Langehegge in den Nachtstunden für den LKW – Durchgangsverkehr ab 7,5 t gesperrt wird.
Die Bürgerliste WIR für Marl hat mehre Ortstermine durchgeführt und mit Bürgern gesprochen die sich besonders durch den Mautumgehungsverkehr der DHL belästigt fühlen. Bei der Ansiedlung der DHL im Industriepark Dorsten Marl wurde in Aussicht gestellt das die schweren LKW mit Anhänger die Autobahn nehmen und nicht durch Alt Marl fahren. Jetzt muss endlich von der Stadt gehandelt werden. Das gilt für das ganze Gebiet der B225 die Marler Wohngebiete belasten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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