Mehr Demokratie wagen bei Entscheidungen zum Verkehrslandeplatz Loemühle in Marl

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Im Stadtrat Marl gab es einen Antrag grundsätzlich alle Angelegenheiten mit der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH dem Marler Rat vorzulegen.
Die Stadtverwaltung sollte beauftragt werden, alle Geschäfte mit der Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH dem Marler Rat zur Entscheidung vorzulegen. Hierzu gehört insbesondere der mögliche Neubau einer Werft für Flugzeuge als Anbau an eine vorhandene Hangarhalle.

Die Recklinghäuser Verwaltung hatte dem dortigen Stadtrat empfohlen, seine Zustimmung zu dem geplanten Bauvorhaben zu verweigern. Das war nach juristischer Recklinghäuser Begründung möglich.
Die Marler Stadtverwaltung dagegen hatte dem Bau bereits Monate vorher zugestimmt. Der Bürgermeister Arndt steht auf dem Standpunkt, der Bau der Halle sei durch den Pachtvertrag abgedeckt und die Genehmigung ist ein sogenanntes „laufendes Geschäft der Verwaltung“. Eine Entscheidungsmöglichkeit des Marler Rates sieht er nicht, der „Vorgang“ wurde hier lediglich im Ausschuss zur Kenntnisnahme gegeben.

Das es somit zu einem Thema zwei unterschiedliche rechtliche Auffassungen der jeweiligen Stadtjuristen gibt, zeigt das mit der Mitentscheidung durch den Rat in Recklinghausen, die Demokratie zu dieser Frage im Rat dort weiter entwickelt ist wie in Marl.

Die Antragsteller im Stadtrat Marl wünschten, dass der Rat die Entscheidung an sich zieht. Die Bürgerliste WIR für Marl unterstützte diese urdemokratische Forderung.


Die Verkehrslandeplatz Loemühle GmbH gehört zu den Themen von besonderem Interesse und hat eine grundsätzliche Bedeutung, so dass diese Vorgänge den Rat zur Entscheidung vorzulegen sind.
Wollte die Flugplatz Loemühle GmbH die neue Halle ursprünglich zum Teil auf Marler und zum Teil auf Recklinghäuser Stadtgebiet auf jeweils städtischen Erbpachtgrundstücken errichten, welches ja in Recklinghausen abgelehnt wurde, so sieht es in Marl anders aus. Die Betreiber können einen Antrag stellen, die neue Halle nur auf Marler Gebiet zu errichten.
Wenn man sich vorstellt, dass die Errichtung eines Hangar nur als Information an die Politik gegeben wird, so wäre damit keinerlei Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben!
Selbst eine öffentlich-rechtliche beantragte Bauvoranfrage würde vermutlich zuvor bereits von der Verwaltung positiv beschieden und die Politik hätte keinerlei Möglichkeit der Einflussnahme, der politischen Willensbildung.

Der Bürgermeister Arndt betonte immer wieder das es keine rechtlichen Möglichkeiten des Rates gibt, dort einzugreifen.
Darauf brachte die Bürgerliste WIR für Marl den Antrag ein, die Verwaltung zu beauftragen einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Flugplatz ist eine Beteiligungsmöglichkeit für den Rat möglich. Diese Möglichkeit für mehr Demokratie im Rat ist am Widerstand der SPD, FDP und bum gescheitert. Auch Die Linke stimmte dagegen.
Es besteht bei diesen Ratsfraktionen im Rat der Stadt Marl kein Interesse an einer Beteiligung, wie sie im Falle eines Bebauungsplan Verfahrens sein würde. Der Verkehrslandeplatz Loemühle ist in seiner Genehmigung ein Schwerpunktlandeplatz für den Geschäftsreiseverkehr. Die jetzige Nutzung des Platzes dient in aller erster Linie dem Hobbyflug und anderen Aktivitäten.

Die Bürgerliste WIR für Marl betont, bei den Fraktionen von SPD, FDP und BUM gibt es keinerlei Bereitschaft mehr Demokratie zu wagen, politische Eingriffsmöglichkeiten in Angelegenheiten des Landeplatzes Loemühle dem Rat einzuräumen. Anders ist die Weigerung, einen Bebauungsplan für den Flugplatzbereich aufzustellen, nicht zu verstehen. Dann können sie gegenüber kritischen Bürgern immer betonen man habe ja keinen Einfluss im Rat auf Entscheidungen zu den Tätigkeiten auf Loemühle.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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