SARIA: Schilder für Landschaftsschutzgebiet Rennbach in Marl Frentrop aufgestellt

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Rund um das Landschatzschutzgebiet Rennbach / Deipenbach hat der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl jetzt zwölf neue Hinweisschilder aufgestellt.

Im Frühjahr hatte der Rat einen Beschluss dazu gefasst. Die alten Schilder waren über die Jahre verschwunden. Die Kosten für die Hinweistafeln trägt der Kreis Recklinghausen.
Die Anwohnerintiative MHNV – Anwohnerinitiative für bleibende Lebensqualität in Marl hatte dies seid Jahren gefordert, um auch allen Besuchern bekannt zu machen welch ein landschaftliches Kleinod das Landschatz-schutzgebiet Rennbach ist, das duch die Erweiterungspläne von SARIA bedroht ist. Konkret geht es um die geplante Erweiterung der Firma SARIA, die zur Rethmann-Gruppe gehört und seit den 80er Jahren ein Betriebsgelände im Landschafts-schutzgebiet Rennbach in Marl-Frentrop betreibt. Die geplante Erweiterung ist aber durch das Landschaftsschutzgesetz verboten.
Das Gebiet wurde von der Bezirksregierung Münster als Naherholungsgebiet ausgewiesen, weil es „wichtige Ausgleichsfunktionen zur Grundwasser-anreicherung, Schadstofffilterung und Frischluftentstehung“ erfüllt.
Bezirksregierung Münster vom 23.11.2012

Landschaftsschutzgebiet Rennbach: Amtsblatt Nr. 47

Auszug aus Amtsblatt Nr. 47
26. Rennbach
Das Landschaftsschutzgebiet wird ausgewiesen, um die bestehenden positiven Funktionen für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholung zu sichern.
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen prägen den Freiraum zwischen den Siedlungs- und Gewerbe-flächen von Marl und Polsum, der wichtige Ausgleichs-funktionen neben den Aufgaben zur Grundwasser-anreicherung, Schadstofffilterung und Frischluftent-stehung erfüllt. Aber auch als bedeutende Rückzugs-räume für die Flora und Fauna leisten Mischwälder, ein-zelne Eichengehölze, Buchen-Hallenwälder, Feldgehölze, Heckenzüge, Baumreihen und Alleen sowie der Renn- und Deipenbach mit ihren bachbegleitenden Gehölzen, Gründlandflächen und feuchten Brachen wesentliche Beiträge. Selten gewordene, intakte Lebensräume mit ihren spezifischen Lebensgemeinschaften sichern die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die gute Ausstattung mit prägenden Strukturelementen und die enge Verzahnung von Wald- und Feldfluren, Acker und Grünlandflächen sind Ausdruck für eine vielfältige Kulturlandschaft. Darüber hinaus haben Bergsenkungen zu Veränderungen in der Landschaft geführt und besonders wertvolle Lebensräume entstehen lassen, die erhalten werden sollten.
Durch die gute Wegeerschließung ist auch dieser Landschaftsraum besonders für die Naherholung der angrenzenden Siedlungsbereiche von Marl und Polsum bedeutend.”

Landschaftsschutzgebiete

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten (LSG) erfolgt auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes bzw. des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies

zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten
wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder
wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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