Stadt Marl zeigt Flagge: Nein zu Gewalt an Frauen!

Foto: TERRE DES FEMMES
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Auch in diesem Jahr wehen seit den 25. November, dem internationalen Gedenktag "Nein zu Gewalt an Frauen", die Fahnen am Creiler Platz als öffentliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.

"Frei leben - ohne Gewalt"

Die Stadt hat gemeinsam mit der der Städtegruppe „Terre des Femmes“, dem Marler Frauennetzwerk sowie einigen Bürgern ein weithin sichtbares Zeichen für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen und Mädchen gesetzt. Die Stadt hisste nicht nur eine deutsche, sondern auch eine englische, französische und türkische Fahne. Die Flaggen verkünden die Botschaft „Frei leben – ohne Gewalt“ in vier verschiedenen Sprachen: „Ohne Gewalt!“, „Without violence!, „Sans violence!“ und „Özgür bir yaşam!“. Der internationale Charakter verdeutlicht das weltweite Thema des Aktionstages. Denn es geht um alle Frauen und Mädchen – in allen Kulturkreisen, auf der ganzen Welt. Der Chor "FrauenInTakt" sorgte für die musikalische Begleitung der Veranstaltung.

„Frühehen stoppen – Bildung statt Heirat“

Die Stadt lobte die Arbeit des Marler Frauennetzwerkes und der Marler Städtegruppe „Terre des Femmes“. In jedem Jahr setzt „Terre des Femmes“ den Aktionstag unter ein besonderes Motto, um die Diskussion in der Öffentlichkeit anzuregen. In diesem Jahr heißt das Motto: „Frühehen stoppen – Bildung statt Heirat“. Seit 1999 ist der 25. November auch von den Vereinten Nationen als offizieller internationaler Gedenktag anerkannt.

Was bedeutet Frühehe – und was hat das mit Bildung zu tun?

In vielen Ländern der Erde, vor allem in Afrika und Asien, ist es üblich, Mädchen schon sehr früh, oft noch als Kind, zumindest jedoch vor dem 18. Geburtstag zu verheiraten. Für dieses Phänomen haben sich international die Begriffe early bzw. child marriage (Früh-/Kinderehe) durchgesetzt. Diese Frühehen sind eine Form der Zwangsverheiratung, denn Kinder können sich noch nicht angemessen wehren, bzw. können die Folgen einer Verheiratung nicht abschätzen. Für junge Mädchen kann eine große Feier im schönen Kleid mit vielen Geschenken verlockend sein, so dass sie einer Heirat zustimmen. Was eine Ehe dann aber tatsächlich für sie bedeutet, Schulabbruch, die Arbeit im Haushalt, sexuelle Gewalt, frühe Schwangerschaft, das Ende der Kindheit, erahnen sie häufig nicht einmal ansatzweise. In der Regel bleiben sie ihr ganzes Leben (ökonomisch) abhängig von ihrem Ehemann und „vererben“ so Armut und geringe Bildungsmöglichkeiten an ihre Kinder.

Bildung schützt und ist ein Menschenrecht

Um Frühehen und die damit verbundenen Konsequenzen zu verhindern, ist Bildung von entscheidender Bedeutung. Bildung schützt vor Gewalt und fördert die Selbstbestimmung sowie die (ökonomische) Unabhängigkeit von Mädchen. Mädchen und Frauen, die zur Schule gehen beziehungsweise gegangen sind, erfahren seltener häusliche Gewalt oder sexuelle Belästigung. Ein Schulbesuch verringert die Gefahr, dass Mädchen zwangsverheiratet werden und früh Kinder bekommen. Schon der Abschluss der Grundschule führt dazu, dass Mädchen nicht zu früh heiraten und dass sie bewusster mit Themen wie Schwangerschaft, Verhütung und Familienplanung umgehen. Bildung ermöglicht es Mädchen außerdem, ihren Handlungsspielraum zu erweitern und restriktive Geschlechterrollen zu hinterfragen und somit auch zu verändern.

Das Recht auf Bildung ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben (Artikel 26).
Darüber hinaus haben sich 189 Staaten, die die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert haben, dazu verpflichtet, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich der Bildung zu beseitigen.

(Alters-)Grenzen setzen

Weltweit gibt es ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, wann die Volljährigkeit erreicht wird und die Kindheit somit endet. So definiert die UN-Kinderrechtskonvention ein Kind zwar als Person unter 18 Jahren, macht aber das Zugeständnis, dass einzelne Länder das Volljährigkeitsalter gesetzlich anders regeln können. Im Iran beispielsweise gelten Mädchen mit neun Jahren als volljährig, Jungen mit 15 Jahren. Die Heirat eines 10-jährigen Mädchens im Iran kann streng genommen also nicht als Kinderheirat angesehen werden.

Daher ist es wichtig, ein Mindestheiratsalter festzulegen, das Mädchen schützt und ihnen die Chancen auf Bildung gewährt, weltweit. Die ExpertInnen sind sich dabei einig: Das UN-Kinderrechts- und Frauenkomitee, UNICEF, UNFPA (Weltbevölkerungsfonds), Human Rights Watch und auch TERRE DES FEMMES sagen, das Mindestheiratsalter muss bei 18 Jahren liegen, ohne Ausnahmen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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