Stadtrat Marl gegen Vorrangzone für Windenergieanlagen

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Der Rat hat sich gegen die Einrichtung einer Vorrangzone für Windenergieanlagen ausgesprochen und folgte damit den Empfehlungen eines Gutachtens. Die Ausweisung der Zone, die laut Gutachten nur im Arenbergischen Forst möglich wäre, würde der geplanten Aufforstung und Aufwertung des Naherholungsgebietes widersprechen. Der Antrag der CDU, die Vorrangzone weiter zu prüfen, hatte zuvor keine Mehrheit gefunden.

Zum Hintergrund:

Nach dem Ratsbeschluss vom 24. November hatte die Stadtverwaltung das Büro Bosch & Partner aus Herne beauftragt, das Stadtgebiet auf geeignete Flächen für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu untersuchen. Ein wesentliches Planungsziel war dabei, Windenergieanlagen räumlich auf wenige relativ unempfindliche Bereiche des Stadtgebietes zu konzentrieren und damit die Entstehung von Windrädern zu steuern. Das hatte die grosse Koalition aus SPD, CDU und Fdp beschlossen um ihre Wähler in Polsum zu beruhigen.

Das Büro Bosch & Partner kommt, in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass „aufgrund der planungs- und umweltrechtlichen Unwägbarkeiten keine Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Marl zu empfehlen“ und auch kein „ungesteuerter ,Wildwuchs‘“ von Windrädern zu erwarten ist. Das hatte die Opposition im Rat schon immer gesagt. Die Steuergelder die für das Gutachten ausgegeben wurden waren überflüssig.

Nach den Untersuchungen der Gutachter kommt für Konzentrationszonen nur eine Fläche im Arenbergischen Forst in Frage: entweder eine Fläche von 24 ha, die aller Voraussicht nach zu klein ist, um der Windenergienutzung in Marl den planungsrechtlichen erforderlichen „substantiellen Raum“ zu verschaffen, oder eine vergrößerte Fläche von ca. 50 ha mit - gesetzlich zulässig - verringerten Abstandsflächen zur Wohnbebauung, die Platz für vier bis acht Windenergieanlagen böte und der Windenergie damit genügend Raum gäbe. Die erweiterte Fläche würde die zu erwartenden ökologischen Konflikte allerdings „deutlich erhöhen“. Die aufwändige Umweltprüfung, die für eine Änderung des Flächennutzungsplanes zusätzlich erforderlich wäre, „hätte ein unsicheres Ergebnis“. Die Aussichten diese Fläche als Vorrangzone für Windenergieanlagen genehmigt zu bekommen wären aussichtslos. Es würden hohen Kosten für Stadt Marl entstehen.

Vor diesem Hintergrund sah Gutachter Martin Vollmer „keine Notwendigkeit für eine Konzentrationszone“. Eine wesentliche Erkenntnis der durchgeführten Potenzialflächenuntersuchung bestehe darin, „dass auch ohne die Ausweisung einer Konzentrationszone kein ungesteuerter Wildwuchs von zusätzlichen Standorten im Stadtgebiet zu erwarten ist“.

Keine Zurückstellung der laufenden Genehmigungen für Windenergieanlagen

Die Einrichtung einer Konzentrationszone hätte die Möglichkeit eröffnet, beim Kreis Recklinghausen die Zurückstellung der laufenden Genehmigung für zwei in der Planung befindliche Windräder im Bereich um Polsum zu beantragen. Mit der Ausweisung der Vorrangzone wäre allerdings auch der Weg frei geworden für die Errichtung von bis zu acht Windenergieanlagen im Arenbergischen Forst. Die genehmigten beiden Anlagen in Polsum lassen sich nun nicht mehr verhindern.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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