Veränderungssperre für den Planbereich Bergstraße / Hülsstraße / Lipper Weg / Römerstraße in Marl Hüls

Die Stadt Marl wird städtebauliche Enwicklungen in Marl-Hüls künftig mit einem Bebauungsplan steuern.
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Der Stadtrat hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Bergstraße / Hülsstraße / Lipper Weg / Römerstraße und zugleich eine Veränderungssperre für den Planbereich beschlossen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erhält die Stadt Marl jetzt ein planungsrechtliches Instrument, um die künftige Entwicklung in diesem Bereich zu steuern und verträgliche städtebauliche Regelungen zu ermöglichen. Das Gebiet sei, so die Stadtverwaltung, aktuell einem Veränderungsdruck ausgesetzt, der u.a. durch quartiersunverträgliche bauliche Nutzungen zu städtebaulichen Spannungen führen könne. Ziel sei es, mit dem Bebauungsplan „das heutige Stadtbild Marl-Hüls zu sichern und die maßstabsgerechte Weiterentwicklung der städtebaulichen Gestalt des Stadtteilzentrums Hüls zu gewährleisten“. Bis zur Verabschiedung des Bebauungsplans hat der Rat für den Bereich zwischen Bergstraße, Hülsstraße, Lipper Weg und Römerstraße zugleich eine Veränderungssperre beschlossen.

Den Hintergrund für die intensive und auch kontrovers geführte Diskussion bildete die aktuelle Absicht eines Investors, im Innenbereich des Plangebiets einen Lebensmittelmarkt (Discounter Aldi) zu errichten und für eine Zuwegung und Parkplätzen zwei Häuser an der Bergstraße abzureißen. Eine derartige Erschließung könnte nach Einschätzung der Stadtverwaltung zu massiven Eingriffen in die Leistungsfähigkeit der stark befahrenen Bergstraße in diesem Streckenbereich führen. Die Bergstrasse ist gerade mit hohen Kosten saniert worden. Es geht auch um die Reste des ehemaligen Fischerwäldchens. Seit Tagen läuft von Seiten der Aldibefürworter eine Kampagne für die Bebauung.

Die Entscheidung für die Aufstellung des Bebauungsplans fiel einstimmig, die Veränderungssperre wurde letztlich mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Vertreter der Verwaltung hatten zuvor bekräftigt, dass mit einem Bebauungsplan städtebauliche Entwicklungen keineswegs verhindert würden, nicht- stadteilverträglich Nutzungen aber abgelehnt werden könnten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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