Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge

Nach Marl kommen in Zukunft unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Das Landeskabinett hat den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes gebilligt, mit dem die regionale Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen geregelt werden soll.

Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten stark angestiegenen Zahl der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen auf rund 7.400 sind ab sofort alle 186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, junge Flüchtlinge aufzunehmen. Bislang betreuen sieben der Ämter, darunter Dortmund (rund 1.100 junge Flüchtlinge), Köln (rund 900) und Aachen (rund 600), einen überproportional hohen Anteil, da die jungen Flüchtlinge dort untergebracht waren, wo sie aufgefunden wurden oder sich gemeldet hatten. In einigen der Jugendämter konnten die Standards für eine jugendgerechte Betreuung zuletzt nur noch eingeschränkt gewährleistet werden. Es geht bei diesen unbegleiteten Flüchtlingen um besonders schutzbedürftige Kinder und Jugendliche und um eine jugendhilfegerechte Betreuung. Wir streben deshalb ein beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren und einen fraktionsübergreifenden Konsens an.

Um diese Jugendämter und Kommunen zu entlasten und das Kindeswohl weiterhin zu sichern, hatten Bundestag und Bundesrat Mitte Oktober das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Das Kabinett hat dieses Gesetz nun auf Landesebene umgesetzt und einen Vorschlag für die regionale Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Verteilung der unbegleiteten Kinder und Jugendlichen wird eine Landesstelle beim Landesjugendamt Rheinland in Köln übernehmen. Die Aufnahmequote der einzelnen Jugendämter richtet sich nach der Einwohnerzahl.

Die zurzeit übermäßig betroffenen Jugendämter sollen durch die neue Verteilung schnell entlastet werden. Dennoch wird das neue Verteilungsverfahren den Bedarf des einzelnen Jugendlichen berücksichtigen und mit den Hilfestrukturen vor Ort abgleichen. Zum Beispiel: Wo gibt es Einrichtungen für Kinder unter 14 Jahren? Wo gibt es Häuser speziell für Mädchen? Wo gibt es Angebote für junge Flüchtlinge, die massive Gewalt erfahren haben?

Die Kosten für die Unterbringung und Versorgung wie für die medizinischen Behandlungen der jungen Flüchtlinge werden den Jugendämtern wie bisher schon vom Land erstattet. Der Entwurf des Ausführungsgesetzes sieht jedoch auch vor, die Kommunen durch eine Verwaltungskostenpauschale von 3.100 Euro pro Jahr pro Fall zu entlasten. Damit würden ihnen die Kosten für diese Flüchtlingsgruppe vollständig abgenommen.

Aktuell wird von bundesweit mindestens 40.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ausgegangen. Ende 2014 waren es noch 18.500 in Deutschland, davon 3.000 in Nordrhein-Westfalen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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