3000 Euro Schaden nach Unfallflucht in Marl Brassert

Marl: 3000 Euro Schaden nach Unfallflucht. - Einen Schaden in Höhe von 3000 Euro hinterließ ein Unbekannter an einem schwarzen Opel Vivaro, der am Mittwoch zwischen 17.45 Uhr und 18.35 Uhr an der Matthias-Claudius-Straße gestanden hat. Der Wagen war an der linken Seite beschädigt. Der Verursacher kümmerte sich nicht um den Schaden und flüchtete von der Unfallstelle.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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