Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen beim Finanzamt

Bei der Steuererklärung  beide Augen offen halten . . . | Foto: www.naturfotografie-rosengarten.de
  • Bei der Steuererklärung beide Augen offen halten . . .
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Seit 2006 können

Privatpersonen

bei der

Einkommenssteuererklärung

Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich geltend

machen. Aktuell können 20 Prozent der

Aufwendungen bis maximal 1200 Euro

geltend gemacht werden. Der Bonus hat dazu beigetragen, Schwarzarbeit zu reduzieren. Und er hat dem Handwerk geholfen, gut durch die letzte Wirtschaftskrise zu kommen.

Die CDU Marl will die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen dauerhaft in vollem Umfang erhalten.

Selbst Österreich hat den Handwerkerbonus kopiert und zum 01. Juli des letzten Jahres ebenfalls eingeführt.
Trotzdem gibt es immer wieder Stimmen, die eine Abschaffung fordern, um mit den vermeintlichen Mehreinnahmen andere Aufgaben zu finanzieren. Oder es wird die Einführung von Bagatellgrenzen gefordert, die den angeblichen Steuerausfall minimieren sollen. All diese Vorschläge ignorieren jedoch, dass jedem Euro Steuerausfall durch den Handwerkerbonus 1,50 Euro Steuermehreinnahmen eben durch den Bonus gegenüber stehen. Die Marler CDU wird deshalb Ihre Kontakte zur Landtagsfraktion in NRW weiter nutzen und setzt sich weiter für den Erhalt des Handwerkerbonus in vollem Umfang ein.

Autor:

Uwe Göddenhenrich aus Marl

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