Grabfelder auf Marler Friedhöfen werden abgeräumt

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Die Friedhofsverwaltung gibt gemäß § 22 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Marl vom 16.12.2013 öffentlich bekannt, dass die Reihengrabstätten, deren Ruhezeiten nach der zum Beisetzungszeitpunkt gültigen Friedhofssatzung bis zum 31.05.2015 ablaufen, ab Juni 2015 abgeräumt und eingeebnet werden.

Die betreffenden Grabstätten werden gekennzeichnet:

Hauptfriedhof

Reihengrabfeld 20, Gräber der Reihe 1 bis 3

Reihengrabfeld 31, restliche Grabreihe

Urnengrabfeld 77

Urnenwandkammerfeld 89, Gräber der Reihe 20 bis 24

Friedhof Hochstraße

Reihengrabfeld 44, Gräber der Reihe 2

Reihengrabfeld 48, Gräber der Reihe 6 und 7

Urnengrabfeld 58, Gräber der Reihe 1

Friedhof Josefstraße

Reihengrabfeld 24, Gräber der Reihe 2 und 3

Urnengrabfeld 26, Reihe 2 (Grab 1)

Friedhof Sinsen

Reihengrabfeld 7, Gräber der Reihe 8

Friedhof Hamm

Reihengrabfeld 51, Reihe 3 (Grab 6)

Friedhof Polsum

Reihengrabfeld 62, Reihe 1 (Gräber 1 bis 12)

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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