Mercedes bei Unfallflucht in Marl Drewer beschädigt

Marl: Schwarzer Mercedes bei Unfallflucht beschädigt. Ein auf der Pommernstraße geparkter, schwarzer Mercedes E220 wurde am Montag zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr so stark bei einer Unfallflucht beschädigt, dass ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro entstanden ist. Der Verursacher kümmerte sich nicht um den Schaden und flüchtete.

Fahrerflucht

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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