Sozialhilfeleistungen für Flüchtlinge in Marl zu geänderten Öffnungszeiten

Aufgrund eines personellen Engpasses und dem erhöhten Arbeitsaufkommen wurden im Amt für Arbeit und Soziales die Öffnungszeiten für den Bereich der Sozialhilfeleistungen für Flüchtlinge geändert.

Ab sofort gelten folgende Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag vormittags von 8 bis 12.30 Uhr und Donnerstag nachmittags von 13 bis 18 Uhr. Mittwochs bleibt die Abteilung geschlossen. In den Zeiten ohne Publikumsverkehr besteht die Möglichkeit der Terminvergabe.

Bei der Sozialhilfegewährung der Stadt Marl handelt es sich in der Regel um Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bzw. Grundsicherung im Alter erhalten Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können und nicht zum berechtigten Personenkreis für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gehören. Diese erhalten bei Erfüllen der notwendigen Voraussetzungen Leistungen von der Vestischen Arbeit.

Hilfen in besonderen Lebenslagen, wie z. B. Hilfen zur Gesundheit, Hilfen zur Pflege, Übernahme von Bestattungskosten u.v.m. können einkommensschwache Personen unter bestimmten Voraussetzungen, die Ihnen die Sachbearbeiter gerne nennen, erhalten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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