Stadtverwaltung Marl sucht ehrenamtliche Schöffen

Die Stadt Marl sucht für die nächste Amtsperiode von 2014 bis 2018 Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtlich als Schöffen für das Amts- und Landgericht tätig werden.

„Schöffen sollen Garanten für die Unabhängigkeit der Justiz sein. Sie bringen die öffentliche Auffassung von Schuld und Strafe in das Verfahren ein, sollen die Plausibilität von Verfahren und Urteilen überwachen und zu einer bürgernahen Justiz beitragen", berichtet Britta Haak aus dem Haupt- und Personalamt der Stadt Marl. Für das Ehrenamt werden insgesamt 40 Personen gesucht, die beim Landgericht Essen und Amtsgericht Marl tätig werden wollen. Ebenfalls gesucht werden 23 Jugendschöffen zur Mitwirkung in Jugendstrafverfahren. Im Laufe der 13. Kalenderwoche stellt die Stadtverwaltung Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen auf. Die Listen müssen jeweils mindestens die doppelte Anzahl an Personen enthalten. Aus dieser Vorschlagsliste wählt ein Ausschuss beim Amtsgericht dann geeignete Personen für die nächste Amtszeit aus.

Bewerbung

Bewerben kann sich jeder, der am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist und in Marl wohnt. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Vorschlagslisten

In den Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit, körperliche Eignung und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Wer Jugendschöffe werden möchte sollte zusätzlich über pädagogische Erfahrung verfügen.

Kontakt

Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürger sind bis zum 30. April 2013 möglich. Auch Vereine, Verbände, Parteien und andere Gruppierungen können geeignete Personen benennen. Hierfür steht ein Formular zur Verfügung, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Das Formular sowie weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren sind beim Haupt- und Personalamt der Stadt Marl (Britta Haak, Turm I, Zimmer 308, Tel. 99-2719, britta.haak@marl.de) bzw. beim Jugendamt für den Bereich der Jugendschöffen (Angelika Großfeld, Turm II, Zimmer 212, Tel. 99-2484, angelika.grossfeld@marl.de) erhältlich.

Die Vorschlagslisten werden nach Bewerbungsende vom Rat der Stadt Marl bzw. vom Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschlossen und danach dem Direktor des Amtsgerichts Marl für die endgültige Wahl der Schöffinnen und Schöffen zugeleitet.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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