Wer hetzt, macht sich strafbar. auch im Netz

Hasspostings auf den Social Media Plattformen werden konsequent strafrechtlich verfolgt, anstatt sie nur zu löschen. Mit der Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ werden Täter aus der Anonymität geholt, um rassistischer Meinungsmache entgegen zu treten. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) geht die Polizei NRW gegen Hasskriminalität vor.

Frühzeitig gegen rassistische Meinungsmache

Ziel des gemeinsamen Projektes von Staatsanwaltschaft und Polizei ist es, offensichtlich rechtswidrige Postings auf den Social Media Plattformen konsequent strafrechtlich zu verfolgen, anstatt sie nur zu löschen. Mit dieser gemeinsamen Initiative wird der Täter aus der Anonymität herausgehoben, um rassistischer Meinungsmache konsequent entgegen zu treten.

Hasspostings im Netz – verbale Entgleisung oder rassistische Straftat?

Die Grenze zwischen der im Grundgesetz verankerten Meinungsfreiheit und den strafgesetzlichen Bestimmungen wird im Internet leider zu oft überschritten. Hasspostings werden dem Bereich der sogenannten „Hasskriminalität“ zugerechnet. Sie umfassen unter anderem Straftaten mit fremden- und islamfeindlichen, antisemitischen oder auch mit homophoben Hintergründen.

Wenn sich aus den Umständen der Tat oder der Einstellung des Täters oder der Täterin Anhaltspunkte dafür ergeben, dass er oder sie eine entsprechende Äußerung im Internet einem oder mehreren Nutzern zugänglich macht, erfasst die Polizei diese Tat bei der Aufnahme der Ermittlungen als politisch motiviertes Hassposting.

In Betracht kommen hierbei zahlreiche Straftatbestände wie etwa Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. 

Die Täter agieren aus der virtuellen Anonymität heraus

Dem Internet kommt hier eine bedeutende Rolle zu, da es über Social-Media-Anwendungen breite und schnelle Verbreitungswege für „Hasspostings“ bietet - mit entsprechend großer Öffentlichkeitswirkung.

Mit Beginn der Flüchtlingskrise in den Jahren 2014/2015 kam es zu einem deutlichen Anstieg von Hasspostings in den sozialen Medien aus dem überwiegend rechtsextremen Spektrum. Täter fühlten sich in der Anonymität des Internets offensichtlich vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.

Andersdenkende und Andersgläubige tolerieren und integrieren

Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfordert erfolgreiche Prävention von Hasskriminalität nicht nur eine konsequente Strafverfolgung, sondern auch die enge Zusammenarbeit mit allen dafür in Frage kommenden staatlichen und privaten Einrichtungen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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