Vier Polizeikreise jagen Alkohol- und Drogensünder

Foto: Polizei Rhein-Erft-Kreis

Am Dienstag hat eine Großaktion der Polizei stattgefunden, bei der unter anderem die Polizei aus dem Märkischen Kreis und dem Kreis Unna zusammengearbeitet hat.

So steht's im Polizeibericht:

Der Missbrauch von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr gehört zu den auptunfallursachen. Seit dem Jahr 2000 hat sich allein die Zahl der Drogendelikte mehr als vervierfacht. Landesweit stieg die Zahl der Delikte von 6.000 auf 27.600 an. Im Bereich des Märkischen Kreises wurden im Jahr 2013 insgesamt 538 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs am Steuer eingeleitet. Davon entfielen 320 auf Alkohol- und 218 auf Drogenkonsum.

Um die Zahl der Verkehrsverstöße zu verringern, wurden zwischen den Kreispolizeibehörden Hagen, Hamm, Unna und dem Märkischen Kreis gemeinsame Kontrollaktionen vereinbart. Einer dieser Kontrolltage fand am 16. Dezember 2014 im Märkischen Kreis statt.
Zur reibungslosen Durchführung des Kontrolltages wurde eigens ein Arzt zur Entnahme anfallender Blutproben bereitgestellt. Dieser musste nach richterlicher Anordnung insgesamt vier Mal zur Tat schreiten. In allen vier Fällen lautete der Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss. Zu einem Fall musste eine Strafanzeige vorgelegt, in den übrigen drei Fällen jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt werden.

Über 600 Fahrer
kontrolliert

Im Laufe des Tages wurden insgesamt 624 Fahrzeuge kontrolliert. Fünf Verkehrsteilnehmern wurde die Weiterfahrt untersagt.
Neben den genannten Drogendelikten, wurden folgende Verstöße festgestellt:

Insgesamt über 70
Verstöße

- Zwei Strafanzeigen (Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie widerrechtliches Betreiben eines Kraftfahrzeuges)
- Sieben Fahrzeuge wurden technisch beanstandet. Gegen alle sieben wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
- Sieben Verkehrsteilnehmer hatten keinen Sicherheitsgurt angelegt.
- Elf Führerscheinverstöße im Ordnungswidrigkeitenbereich.

Darüber hinaus mussten 45 "sonstige Verstöße" geahndet werden. In zehn Fällen mit einem Verwarngeld und 35 Mal mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Unter "sonstige Verstöße" fallen zum Beispiel Ladungssicherung und Sozialvorschriften.

Autor:

Hans-Jürgen Köhler aus Menden (Sauerland)

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