Bundestagswahl: Was Sie Sonntag alles wissen müssen

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Am Sonntag steht die wichtigste Wahl des Jahres in Deutschland an: Die deutschen Bundesbürger sind aufgerufen, ihre Vertreter für den Bundestag zu bestimmen. Das Wochen-Magazin beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was wird gewählt?
Es werden die Abgeordneten für den Deutschen Bundestag gewählt.

Wann wird gewählt?
Am Sonntag, 24. September, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wie und wo kann gewählt werden?
Gewählt wird in den Wahllokalen in den verschiedenen Wahlbezirken. In welchem Wahllokal man wählen darf, steht in der Wahlbenachrichtigung. Diese bekommt jeder Wahlberechtigte vor der Wahl per Post zugeschickt. Wer am Wahltag nicht zu Hause ist und trotzdem wählen will, kann bis kommenden Freitag, 22. September, Briefwahl bei seiner Gemeinde beantragen.

Wie oft wird gewählt?
Die Wahlperiode des Deutschen Bundestags beträgt derzeit vier Jahre. Die Fraktionsspitzen aller Bundestagsparteien haben sich aber für eine Verlängerung auf fünf Jahre ausgesprochen. Dies soll in der kommenden Legislaturperiode beschlossen werden.

Wie viele Menschen sind wahlberechtigt?
Nach Schätzung des Bundeswahlleiters sind zur Bundestagswahl 2017 rund 61,5 Millionen Menschen wahlberechtigt. Darunter sind auch rund drei Millionen Erstwähler.

Wer ist überhaupt wählbar?
Jeder volljährige Deutsche kann gewählt werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und auch selbst wahlberechtigt ist.

Was ist ein Wahlkreis?

Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Zwei davon befinden sich im Kreis Wesel. Der Bundestagswahlkreis 113 Wesel I umfasst die Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde (Niederrhein), Wesel und Xanten, Krefeld II – Wesel II, der Wahlkreis 114, beinhaltet die Städte Moers und Neukirchen-Vluyn sowie den nördlichen Teil der Stadt Krefeld mit den Stadtbezirken Nord, Hüls, Mitte und Ost.

Was ist die Erststimme, was die Zweitstimme?
Mit der Erststimme wird der Abgeordnete des eigenen Wahlkreises direkt gewählt. Parteien dürfen pro Wahlkreis nur einen Kandidaten aufstellen. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei - also keine einzelnen Kandidaten. Auf dieser sogenannten geschlossenen Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen sollen. Diese Reihenfolge legen die Parteien intern auf Parteitagen fest.

Wie viele Parteien stehen zur Wahl?
Insgesamt 42 Parteien treten bundesweit zur Bundestagswahl an. In Nordrhein-Westfalen stellen sich 23 Parteien zur Wahl.

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Bundestag?
Von den mindestens 598 Abgeordneten werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die Umlegung der Wählerstimmen auf Sitze erfolgt in mehreren Rechenschritten nach dem sogenannten "Sainte-Laguë/Schepers"-Verfahren. Dabei werden die Erststimmen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit den Zweitstimmen für die Parteien kombiniert. Berücksichtigt werden alle Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen – also die sogenannte Fünfprozent-Hürde überwunden – haben. Dazu kommen die Parteien, die in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben. Die Zahl kann sich durch sogenannte Überhangmandate erhöhen. Diese entstehen, wenn eine Partei bei der Wahl zum Bundestag mehr Direktmandate über die Erststimmen erhält, als ihr Sitze im Bundestag gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustehen. Das hat zur Folge, dass der Bundestag sich über die vorgesehene Anzahl von 598 Mandate hinaus erweitert.

Wann tritt der neue Bundestag zusammen?
Der Bundestag tritt spätestens am 30. Tag nach der Wahl zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen, also spätestens am 24. Oktober.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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