Jobcenter Moers fordert tausende Euro zurück (Fortsetzung von Juni 2014)

Rückforderung von rund 6.000 Euro doch wieder aktuell

Eigentlich sollte diese Rückforderung des Jobcenters Moers von einem jungen Mann Ende Juli 2014 erledigt sein, wie ihm sein Anwalt damals mitgeteilt hat.
Doch nun besteht sie plötzlich doch wieder.
Nun heisst es auch, das alle ausstehende Leistungen des Jobcenters Moers mit dieser Rückforderung verrechnet würden.
Dazu gehören z.B. die Zahlungen für 3 Monate Arbeitslosigkeit 2014 (entstanden durch Pleite des Ausbildungsbetriebes) sowie die möglichen BAB-Zahlungen 2014 (Antragstellung Februar 2014, bisher nicht gezahlt).
Erst hieß es, die 3 Monate Arbeitslosigkeit hätte der junge Mann selbst verschuldet. Der junge Mann hatte zwei Monate schon keinen Lohn mehr bekommen und wurde Ende Juli rückwirkend für Ende Mai gekündigt.
Komisch, jetzt plötzlich doch nicht selbst schuld an der Kündigung, da ja nun eine Verrechnung mit der Rückforderung gemacht wird?
Weder damals noch jetzt hat der junge Mann vom Jobcenter Moers eine Aufstellung erhalten, wie sich diese Rückforderung der 6.000 Euro zusammensetzt. Es wurde nur immer dieser Betrag genannt ohne jegliche weitere Angaben.
Vorauszahlungen oder Darlehen wurden grundsätzlich immer abgelehnt.
Auch für den Umzug in eine andere Wohnung wurde ein Zuschuss abgelehnt.
Der junge Mann hat keine andere Wahl und muss nun vor Gericht klagen.
15.11.2014
Bisher hat sich noch nichts getan, die BAB-Zahlungen von Februar - Mai 2014 sowie Arbeitslosengeld Juni - August stehen immer noch aus.
Nachtrag November 2014:
Angeblich sollen die ausstehenden Zahlungen BAB sowie Arbeitslosengeld mit der Rückforderung verrechnet werden. Jobcenter Moers und Wesel streiten wohl noch darum.
Eine genaue Angabe, worauf sich die Rückforderung bezieht, liegt immer noch nicht vor.
Nachtrag Dezember 2014:

Mietzuschuss nur noch für Frauen?

Die Sachbearbeiterin hat dem jungen Mann diesen Monat gesagt, Mietzuschüsse würden Männern nicht mehr gewährt, nur noch Frauen!
Mal eine ganz neue Variante!
18.02.2015
Nichts Neues, bisher sind keine Zahlungen erfolgt. Wegen Umzug in eine andere Wohnung und des neuen Ausbildungsvertrages sollte er erneut einen BAB-Antrag stellen, also wieder mit allen erforderlichen Formularen der einzelnen Familienmitglieder, Arbeitgeber etc. für Oktober 2014. Nach den bisherigen Erfahrungen mit dem Jobcenter Moers bzw. BAB-Stelle Jobcenter Wesel hat er verständlicherweise allerdings darauf verzichtet.

Autor:

Wolfgang Neumann aus Moers

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