Kann der Mindestlohn für Zeitungszusteller überhaupt funktionieren? JA!

Ich selbst habe von irgendeiner Form der Umsetzung noch nichts gehört.

Zeitungszusteller haben ab 1. Januar 2015 Anspruch auf mindestens 75 Prozent des Mindestlohns (6,38 Euro), ab 1. Januar 2016 auf 85 Prozent (7,23 Euro) und von 2017 an dann Anspruch auf mindestens 8,50 Euro pro Stunde.

Ich trage in Moers Bereich Stadtmitte seit über 5 Jahren das Wochenmagazin aus, seit einigen Monaten 3 Reviere mit insgesamt rund 1.000 Zeitungen. Die Verteilzeit zu Fuß beträgt etwa 7 Stunden. Bezahlt wird nach Stückzahl, die bei 2,5ct liegt. Stundenlohn Brutto 4,16 Euro, 2% pauschale Lohnsteuer werden noch abgezogen. Je nach Wetterlage kann die Verteilzeit aber auch 7,5 - 8,5 Stunden betragen, z.B. bei Dauerregen oder wenn die Zeitungen mal ziemlich dick sind. Der Laufweg ist knapp 19Km. Eine Verteilung mit dem Fahrrad bringt keinen zeitlichen Vorteil.
Mal sehen, ob und wie die Regelung künftig umgesetzt wird, ob sich da überhaupt etwas tut.

Am 23.01.2015 wurden die Verteilzeiten für die einzelnen Reviere nachgefragt!

Also tut sich da anscheinend doch was.
31.01.2015
Also, der Mindestlohn wird gezahlt!
6,38 Euro Brutto Stundenlohn für 2015.
Bei meinen 3 Revieren macht das dann 44,66 Euro Brutto je Verteiltag.
Beim vorherigen Stücklohn für 1.000 Zeitungen waren es 25 Euro je Verteiltag.

Autor:

Wolfgang Neumann aus Moers

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