Monheimer Moschee-Bau: Verträge notariell beurkundet

Auch die Verträge für die "DİTİB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Monheim" sind geschlossen (von links): Aysel Bayrak (Leiterin der Frauengruppe bei DİTİB Monheim), Nuray Acet (Erste stellvertretende Vorsitzende von DİTİB Monheim), Atabey Baran (Zweiter stellvertretender Vorsitzender von DİTİB Monheim), Dr. Bekir Alboğa (Generalsekretär des DİTİB-Bundesverbands) sowie Ramazan Akçora (Vorsitzender von DİTİB Monheim). Rechts neben Akçora: Bürgermeister Daniel Zimmermann, Erster Beigeordneter Roland Lieberman | Foto: Stadt Monheim am Rhein
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Die Verträge mit den beiden in Monheim beheimateten islamischen Gemeinden über den Grundstücksankauf von der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) und der Allwetterbad Monheim am Rhein GmbH zum Bau zweier islamischer Gemeindezentren wurden am Freitag notariell beurkundet.

"Beide Gemeinden haben ein berechtigtes Interesse daran, ihre Bauplanungen nun so rasch wie möglich weiter konkretisieren zu können und darauf aufbauend mit den geplanten Spendensammlungen für ihre Projekte zu beginnen", erläuterte Bürgermeister Daniel Zimmermann nach seiner Unterschrift unter das vom Stadtrat beschlossene Vertragswerk. Zudem brauchte auch die Allwetterbad GmbH Klarheit darüber, an wen sie die alte Freibadfläche nun verkaufen soll. Hier wurde die ursprünglich geplante Veräußerung an einen Wohnbauinvestor zuvor auf Eis gelegt. "Und gleiches gilt auch für die SEG und das Menk-Gelände", so Monheims Bürgermeister. "Hätte die SEG die Teilfläche nun doch nicht an die islamische Gemeinde verkaufen sollen, hätte sie spätestens jetzt in deren anderweitige Vermarktung als Gewerbefläche einsteigen müssen."

Unterschriftensammlung gestartet

Zeitgleich mit der Bekanntgabe der Vertragsunterzeichnung teilt der Bürgermeister mit, dass das von CDU und SPD angestoßene Bürgerbegehren mit dem Titel "Keine Steuergelder für Moscheegrundstücke" aller Vorrausicht nach in der eingereichten Form unzulässig sein wird. Die Initiatoren erhielten entsprechenden Benachrichtigungen. "Die jetzt entstandene Situation, dass schon mit der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren begonnen wurde, hätte vermieden werden können", so Zimmermann heute, "wenn die Initiatoren die gesetzlich vorgesehene Beratung durch die Stadtverwaltung abgewartet hätten." Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung regele in Paragraph 26 Absatz 2, dass die Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern, "die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen", dabei behilflich sein müsse. "Diese Beratung haben die Initiatoren jedoch leider nicht Anspruch genommen, bevor sie mit der Unterschriftensammlung begonnen haben", stellt der Bürgermeister fest.

Ratsbeschluss

Nach der angekündigten Fragestellung für das von einigen Ratsoppositionsmitgliedern angestrebte Bürgerbegehren, soll die Bürgerschaft nun aber allein darüber entscheiden, "ob die Ratsbeschlüsse vom 26.10.2016 betreffend der Bezuschussung [.] zum Erwerb von Grundstücken zur Errichtung von Gemeindezentren aufgehoben werden" sollen. Das ist deutlich zu wenig, befanden jetzt die prüfenden Juristen. Denn formal läge schließlich ein Ratsbeschluss vor, der eben längst nicht nur die Bezuschussung betreffe, sondern auch weitere Punkte wie den Ankauf der bisherigen Grundstücke, die Anpassung des Bebauungsplans und den Abschluss des notariellen Vertrages über den Grundstücksverkauf an die islamischen Gemeinden, der ja auch ohne die Bezuschussung denkbar wäre.

Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Gemäß seiner Unterstützungspflicht empfahl Bürgermeister Zimmermann den Initiatoren des Bürgerbegehrens daher, ihre Fragestellung so zu fassen, "dass die das Bürgerbegehren unterstützenden Wahlberechtigten eindeutig erkennen können, was Gegenstand des Bürgerbegehrens sein soll." Hierbei handele es sich, so das Stadtoberhaupt, nicht etwa nur um eine bloße Formalie, "sondern um die für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wesentliche Voraussetzung, dass die vorgelegte Fragestellung erkennen lässt, was genau Gegenstand des Bürgerbegehrens sein soll."

Die Bürger müssten also wissen, ob bei dem kassatorischen Bürgerbegehren der Beschluss des Rates nur teilweise, in Bezug auf die Bezuschussung, aufgehoben werden soll, der Bau der Moscheen im Übrigen aber durch den Verkauf der Grundstücke an die islamischen Gemeinden ermöglicht werden soll, oder ob insgesamt der Beschluss des Rates vom 26. Oktober in sämtlichen Beschlusspunkten aufgehoben werden soll.

Auch die Verträge für die "DİTİB - Türkisch-Islamische Gemeinde zu Monheim" sind geschlossen (von links): Aysel Bayrak (Leiterin der Frauengruppe bei DİTİB Monheim), Nuray Acet (Erste stellvertretende Vorsitzende von DİTİB Monheim), Atabey Baran (Zweiter stellvertretender Vorsitzender von DİTİB Monheim), Dr. Bekir Alboğa (Generalsekretär des DİTİB-Bundesverbands) sowie Ramazan Akçora (Vorsitzender von DİTİB Monheim). Rechts neben Akçora: Bürgermeister Daniel Zimmermann, Erster Beigeordneter Roland Lieberman | Foto: Stadt Monheim am Rhein
In den Büroräumen von Notar Reinhard Döbler (Mitte) klärten Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann (2.v.r.) und der Erste Beigeordnete Roland Liebermann (r.) die letzten Details zu den Verträgen mit den unterzeichnenden Vertretern des Vereins "Islamischen Gemeinde Monheim und Umgebung", Mohamed Tamsamani (stellvertretender Vorsitzender, 2.v.l.) , und Youssef Anakhrouch (1. Vorsitzender, 3.v.l.). | Foto: Stadt Monheim am Rhein
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Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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