„Nicht die Beförderung in den Tod sondern die liebevolle Betreuung bis zum Tod ist gefragt“

KKV unterstützt Vorschlag von ZdK-Präsident Glück, ein Aktionsbündnis zur Förderung von Palliativ- und Hospizbegleitung zu schmieden

„Sterben gehört zum Leben. Sich selbst töten oder sich dazu helfen lassen dagegen nicht.“ Mit dieser Feststellung lehnt Bernd-M. Wehner, Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, jegliche Beihilfe zur Selbsttötung ab. Der KKV appelliert daher erneut an die Bundestagsabgeordneten jede Form der organisierten Beihilfe zum Suizid ausnahmslos und strafbewehrt zu verbieten. Das schließe selbstverständlich auch die Suizidbeihilfe durch Ärzte aus. Auch der Vorschlag von Bundestags-Vizepräsident Peter Hintze, dass Ärzte ihr Berufsrecht ändern sollten, um in bestimmten Ausnahmesituationen Beihilfe zur Selbsttötung leisten zu können, käme einem Dammbruch gleich.

Eine aktive Sterbehilfe widerspreche im Übrigen nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg, menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen. Abgesehen davon, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, zeigten solche Überlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anmaße, Herr über Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In Würde sterben könne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.

Zu Recht habe Papst Franziskus in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium (EG) darauf hingewiesen, „dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen. Wenn diese Überzeugung hinfällig wird, bleiben keine festen und dauerhaften Grundlagen für die Verteidigung der Menschenrechte; diese wären dann immer den zufälligen Nützlichkeiten der jeweiligen Machthaber unterworfen (EG 213).“

Sterbehilfe ist keine humane Tat

Gefragt sei eine liebevolle Betreuung bis zum Tod und nicht die Beförderung in den Tod. Dies sei der Schlüssel für eine humane Gesellschaft. „Wir müssen deshalb die irrige Meinung ändern, dass aktive Sterbehilfe eine humane Tat ist. Wer so denkt, hat noch nie einen Todkranken erlebt, der umsorgt von seinen Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern in Hospizeinrichtungen an der Hand und nicht durch die Hand eines Menschen stirbt.“ Von daher unterstützt der KKV auch den Vorschlag des Präsidenten des Zentralkomitees der Katholiken, Alois Glück, dass die evangelische und katholische Kirche in Zusammenarbeit mit der Hospizbewegung und anderen interessierten gesellschaftlichen Gruppen ein Aktionsbündnis zur Förderung von Palliativ- und Hospizbegleitung schmieden.

Im Übrigen zeige die Praxis in der Hospizarbeit, dass Patienten, die vorher mit dem Gedanken gespielt hätten, sich aufgrund ihres Leidens umzubringen, dies schon nach einigen Tagen Aufenthalt im Hospiz nicht mehr möchten, weil sie hier eine einzigartige, tröstliche Atmosphäre verspürten. Entscheidend sei für diese Patienten vielmehr, dass sie merkten, hier ist jemand für mich da und meine Wünsche werden ernst genommen. Kurzum: Menschen in scheinbar ausweglosen Situationen brauchen Fürsorge und Betreuung und nicht die Beihilfe zur Selbsttötung. „Wollen wir künftig das Leid aus der Welt schaffen, in dem wir die Leidenden töten, statt ihnen zu helfen?“ so die provokative Frage des KKV-Bundesvorsitzenden.

Ausbau der Palliativmedizin und Hospizarbeit muss fortgesetzt werden

Von daher fordert der KKV erneut, dass der Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit mit hoher Priorität fortgesetzt wird. Im Mittelpunkt all dieser Überlegungen müsse die flächendeckende medizinische, pflegerische aber auch seelsorgliche Begleitung Schwerstkranker und Sterbender stehen.

Im Übrigen warnt der KKV davor, Einzelfälle wie den Fall Brittany Maynard, die sich kürzlich öffentlichkeitswirksam das Leben genommen habe, zum Anlass zu nehmen, hieraus abzuleiten, dass der „Freitod“ die Lösung in menschlich schwierigen Situationen sei. Kein Mensch käme auf die Idee einem Lebensmüden, der sich vom Dach eines Hauses stürzen wolle, noch dabei zu helfen, damit er dies auch wirklich tue. Im Gegenteil würde man ich solchen Fällen alles unternehmen, um ihn davon abzuhalten.

Weihbischof Dr. Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, habe kürzlich zu Recht darauf hingewiesen: „Wenn wir aus der Betroffenheit über Einzelfälle allgemeine rechtliche Grundsätze und Normen schöpfen, gerät die ganze Gesellschaft in eine massive Schieflage. Wenn der Patient im Extremfall um aktive Sterbehilfe bitten darf, wieso nicht auch der weniger schwierige Fall, der doch auch leidet. Und wenn der Einwilligungsfähige um aktive Sterbehilfe bitten darf, wieso nicht auch der Behinderte, er leidet doch ebenso? Alle Versuche einer Einschränkung haben sich als unrealistisch erwiesen, wie man in Belgien oder den Niederlanden sieht.“

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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