KKV: Ingeborg Heinze sprach über das Thema „Elternunterhalt – das Sozialamt bittet die Kinder zur Kasse“

Die Referentin Ingeborg Heinze (links) informierte über Pflege im Alter. KKV-Vorsitzender Herbert Süß hatte dazu eingeladen.
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Rund 60 Personen der mittleren und jüngeren Generation waren der Einladung des KKV – Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung gefolgt und hatten sich im Pfarrer-Franz-Boehm-Haus eingefunden, um sich über den Elternunterhalt zu informieren. „Das ist ein Thema mit dem höchsten Frustfaktor“, begrüßte die Juristin Ingeborg Heinze die interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer.

Die Referentin nahm kein Blatt vor den Mund und erklärte anhand einer Beispielfamilie, wie man sich im Fall eines Pflegebedürftigen verhalten muss. “Bei einem Heimunterhalt muss grundsätzlich jeder zuerst aus den eigenen Mitteln versuchen, die Pflege zu finanzieren. Lediglich ein Schonvermögen bleibt, der Rest wird für die Pflege in Anspruch genommen“, erklärte Heinze. Nur bei Feststellung einer Pflegestufe I – III sei die gesetzliche Pflegeversicherung verpflichtet, einen Teil der Kosten zu übernehmen. Selbst ein Ehepaar mit zwei guten Renten müsse bei den Heimkosten für die stationäre Unterbringung in Pflegestufe III auf die Ersparnisse zurückgreifen oder sogar die eigene Immobilie belasten. Ihr dringender Rat lautet deshalb: „Wenn abzusehen ist, dass Sie Pflege benötigen oder ins Heim müssen: Suchen Sie mit Ihren Kindern einen Fachanwalt für Familien- bzw. Sozialrecht – „Elternunterhalt“ - auf und lassen Sie sich beraten. Dass die Kinder bei den späteren Forderungen des Sozialamtes gläsern werden, führt oft zu Spannungen unter den Geschwistern.

Von der Idee, das Haus mit Nießbrauch zu überschreiben, rät sie dringend ab, da dies keine Schenkung ist und die 10-Jahresfrist erst mit dem Tod desjenigen beginnt, der das Wohnrecht hatte. Die vielen Fragen zu Schonvermögen, Schenkungen, Nießbrauch, Familienrecht, Pflegewohngeld, Pflegeheimsuche beantworte Ingeborg Heinze ausführlich. Darüber hinaus gab sie Literatur- und Verhaltenstipps. So empfiehlt sie den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung, um die Chance zu haben, die eigene Immobilie zu retten und den Abschluss einer sogenannten Bestattungsvorsorge (keine Sterbeversicherung). Ihr Fazit lautet: „Sie können alle 10 Jahre verschenken, was Sie wollen, aber übertragen Sie nie das Haus, in dem Sie selber wohnen!“

Weitere Infos über den KKV unter: www.kkv-monheim.de bzw. www.kkv-bund.de.

Die Referentin Ingeborg Heinze (links) informierte über Pflege im Alter. KKV-Vorsitzender Herbert Süß hatte dazu eingeladen.
Die zahlreich erschienen KKV-Mitglieder und Gäste hörten interessiert zu.
Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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