Aufräumen in den Auen - Ordnungsamt geht weiter gegen umweltgefährdende Zeitgenossen vor

Ein Parkplatz im Schatten - und mitten drin im Naturschutzgebiet. Fotos (2): Umweltamt
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„In Naturschutzgebieten soll die Natur geschützt werden. Das sollte eigentlich auch vom Begriff her ableitbar sein. Trotzdem verstehen einige Zeitgenossen das Wort nicht“, berichten Ralf Krause und Oliver Wexel von der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt. Denen wurde es nun erklärt, manchmal auch mit begleitendem Bußgeld und hoffentlich mit nachhaltigem Erfolg.

Diesmal war es nach dem Einsatz in Saarn die Styrumer Aue, in der Ordnungsamt und Umweltamt auf Streife unterwegs waren. Schon die Parksituation entsprach eindeutig nicht den Verkehrsregeln. Daher ging es gleich zu Beginn dieser Kontrollen mit einigen „Knöllchen“ los. „Die Schilder regeln eindeutig, was man darf und was nicht“, meint Kerstin Kunadt, Abteilungsleiterin im Ordnungsamt. Sie war mit sechs weiteren Mitarbeitern in Uniform vor Ort, das Umweltamt war zu viert in Zivil vertreten.
Der Gipfel des illegalen Parkens war an diesem Tag das Abstellen eines Autos unter der Brücke direkt ins Naturschutzgebiet (NSG). Die anschließend hochgefahrenen Abgrenzungs-Poller sorgten für Bestürzung.
Große Hunde ohne Leine tobten über die Wiese. Hunde und Wildtiere sind immer eine schlechte Kombination. Mühsam musste mehreren Hundebesitzern erklärt werden, dass die Trampelpfade im Naturschutzgebiet keine offiziellen und eigentlich auch gar keine Wege sind und die Wiese kein Hundeauslaufplatz.

Im Schutzgebiet hat Ruhe zu herrschen

Weiter am Ruhrufer dröhnte Musik aus dem Nachfolgemodell der früheren Ghettoblaster. Manche der jungen Leute zeigten sich sehr einsichtig, wenn das Umweltamt erklärte, dass Tiere im NSG durch laute Musik gestört werden. Anderen brachte das Ordnungsamt diese Information mit dem Bußgeldblock näher. „Hier soll ein Naturschutzgebiet sein? Das habe ich nicht gesehen.“ Aber die Spielregeln gelten auch, wenn man das Schild an der Straße nicht wahrnehmen will.
Kleine und größere Gruppen feierten ihre Party an der Ruhr, mit oder ohne Grill. Einzelne Herren wurden ein wenig unfreundlich - bis sie sahen, dass noch einige weitere uniformierte Kollegen auf sie zukamen. Die Brandgefahr sahen manche nicht ein, aber es wurde dafür gesorgt, dass der Grill mit Wasser ausgemacht und einpackt wurde.

Müllkippe an der Ruhr


Allen wurde der Hinweis gegeben, ihren Müll wieder mitzunehmen, „damit es in Zukunft hier nicht mehr so aussieht, wie es aussieht“, so Gabriele Wegner vom Umweltamt. Aber es lagen leider schon viele Hinterlassenschaften in der Aue: Leere Flaschen, benutzte Kunststoffteller, viel Papier und Plastiktüten, in denen vermutlich das Picknick verpackt war. Glasscherben, Windeln, Zigarettenschachteln, ein defekter Grill, ein Pappkarton mit Grillresten - die Liste ist nicht vollständig.
Ein junger Mann, der in der Ruhr stand, meinte vollmundig, er würde den Bauern kennen, der die Fläche hier gepachtet hat, er dürfe hier baden und liegen. Auch ihm musste das Umweltamt sagen, dass die NSG-Regeln für ihn trotzdem gelten würden und ein Landwirt keine Ausnahmegenehmigung erteilen könne, die Kiesbänke mit ihrer geschützten Tier- und Pflanzenwelt zu zertreten. "Schild gilt" - das "Knöllchen" ist wohl verdient.

Ein Parkplatz im Schatten - und mitten drin im Naturschutzgebiet. Fotos (2): Umweltamt
"Schild gilt" - das "Knöllchen" ist wohl verdient.
Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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