Ausfüllen ist Pflicht! Zensus 2011

(Foto: Statistisches Bundesamt)
 
(Foto: Statistisches Bundesamt)
Die europäische Union plant für dieses Jahr einen gemeinschaftsweiten Zensus. Bei einem Zensus (lateinisch für Volkszählung) wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Deutschland benötigt einen neuen Zensus, denn die aktuellen Bevölkerungs- und Wohnungsdaten basieren auf den Daten der letzten Volkszählung aus dem Jahre 1987 und aus der ehemaligen DDR von 1981. Bisher gab es also noch keine gesamtdeutsche Volkszählung. Genaue Bevölkerungszahlen sind für eine Vielzahl von Entscheidungen von großer Bedeutung: Zum Beispiel werden Finanzausgleiche dadurch vorgenommen und es besteht die Möglichkeit neue Schulen, Krankenhäuser und Gemeinschaftseinrichtungen genauer und effizienter zu planen.
In Mülheim werden zurzeit rund 8400 Personen an 974 Adressen für eine Haushaltsstichprobe angeschrieben. Es werden also nicht alle Bürger befragt, sondern per Zufallsverfahren ausgewählte Personen. Darüber hinaus findet bundesweit bei rund zehn Prozent der Bevölkerung eine persönliche Befragung statt. Außerdem werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer zu den Daten ihrer Immobilie befragt. Auch in Gemeinschaftsunterkünften wie Kinderheimen, Senioreneinrichtungen und Studentenwohnheimen werden Befragungen durchgeführt. Für fast alle der gestellten Fragen besteht Auskunftspflicht, die zur Sicherstellung der Datenqualität dient.
Die Verantwortung für diese Durchführung liegt bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sowie den städtischen Erhebungsstellen. Die Befragungen beginnen am Stichtag, Montag, 9. Mai. Am vorher mitgeteilten Termin wird die jeweilige Person ein Interviewer besuchen um mit dem Bürger gemeinsam den Fragebogen auszufüllen. Dieser Interviewer ist mit einem Ausweiß ausgestattet, den er unaufgefordert vorzeigen muss. Für die befragten Personen besteht eine Auskunfstpflicht jedoch keine Einlasspflicht was bedeutet, dass keiner einen Interviewer in seine Wohnung lassen muss, um den Fragebogen zu bearbeiten. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, alle erforderlichen Angaben online zu übermitteln oder den selbst ausgefüllten Fragebogen der zuständigen Erhebungsstelle zu übergeben. Online ist dies unter www.zensus2011.de möglich. Die Zugangsdaten zum Online-Meldeverfahren befinden sich auf dem Fragebogen.
Die Teilnahme an der Befragung ist verpflichtend für alle diejenigen die angeschrieben wurden. Auch minderjährige Kinder sind auskunftspflichtig, beziehungsweise ihre Eltern als gesetzliche Vertreter. „Der Fragebogen selbst besteht aus 48 Fragen, die möglichst genau beantwortet werden sollten. Aufgrund der interkulturellen Bevölkerung wurde der entsprechende Fragenkatalog in 15 verschieden Sprachen übersetzt um die Kommunikation zwischen Bürger und Interviewer zu erleichtern.“, erklärt Hans Joachim Libera, Leiter der Erhebungsstelle 2011. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen wie Alter, Geschlecht und Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund und Religion sowie Wohnsituation, Bildung und Berufstätigkeit. In den Wohnheimen und Gemeinschaftseinrichtungen werden nur wenige Informationen abgefragt. Befragte müssen ihren Namen und die Anschrift angeben, sie dienen als sogenannte Hilfsmerkmale und werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht, sowie ausgefüllte Bögen werden vernichtet um die Anonymität zu wahren. „Auch die Polizei ist mit der Durchführung der Zählung vertraut. Sie weiß bescheid, dass Umfragen vorgenommen werden falls besorgte Bürger dies melden sollten.“, so Libera. „Natürlich hoffen wir sehr, dass die Bürger uns die erforderlichen Auskünfte erteilen, so dass für alle Beteiligte ein positives Ergebnis erreicht wird.“
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