BAMH fragt nach – Bauen nach § 34 BBauG

§ 34 des Baugesetzbuches steht im Mittelpunkt einer Anfrage der BAMH – Fraktion für die nächste Sitzung des Planungsausschusses. Die Vorschrift regelt die Zulässigkeit der Bebauung im Innenbereich ohne vorliegenden Bebauungsplan. Fraktionsvorsitzender Jochen Hartmann:“ Hier gab es in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzungen mit der Verwaltung, denkt man an die Residenz Uhlenhorst, die aktuellen Bauvorhaben im Rumbachtal oder an der Mendenerstraße.“ Deshalb will die Fraktion eine Aufstellung aller Genehmigungsverfahren in den Jahren 2016 mit jeweils einer kurzen Begründung, weshalb die Verwaltung meinte, die Genehmigung oder den Vorbescheid erteilen zu können. Hartmann:“ Es geht oftmals um nachbarlich oder ökologisch sensible Bereiche. Nicht immer scheine die Verwaltung hier das notwendige Fingerspitzengefühl gespürt haben.“

Autor:

Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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