Bleiben die Läden sonntags zu? Verdi will klagen

Viele Menschen genossen das Programm von Mülheim mittendrin im Vorjahr. | Foto: Joshua Belack
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Nach einer Klage der Gewerkschaft Verdi sind nun alle sieben in Mülheim geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Frage gestellt.

Während die vier Termine des Rhein-Ruhr-Zentrums wohl nicht stattfinden werden, ist Bernd Otto, Leiter des Ordnungsamtes, für die Ladenöffnung zu "Mülheim mittendrin" (14. Mai), "Saarner Oldtimer-Cup" (3. September) und zur Stadtweihnacht (3. Dezember) zuversichtlich: "Beim RRZ sind wir in der Planung davon ausgegangen, dass der Trödelmarkt an den Sonntagen die gleiche Strahlkraft haben würde wie der Antikmarkt aus den Vorjahren." Das war nicht der Fall, deshalb entschied das Gericht gegen die Öffnung. Bernd Otto betont: "Bei den verbliebenen Veranstaltungen haben wir keine Zweifel an ihrer Anziehungskraft."

Anderer Meinung ist Verdi-Juristin Silvia Birnbaum: "Bei allen Veranstaltungen muss genau geschaut werden, kann der Anlass ohne Ladenöffnung bestehen? Es muss ein Programm geben, nicht nur Fressbuden." Auch die Schwerpunkte der Werbung werden genau überprüft.

Die Ladenöffnungszeiten in Mülheim sind durch drei Landesgesetze geregelt, die die Ausnahmeregelungen für verkaufsoffene Sonntage in den letzten Jahren eingegrenzt haben. Von ehemals 20 verkaufsoffenen Sonntagen haben die Mülheimer bereits auf sieben Termine reduziert. Davon bleiben nach dem Eilentscheid des Gerichts gegen das RRZ drei, die Verdi noch einmal überprüfen lassen möchte.

Damit ist die CDU nicht einverstanden. "Verdi schießt einfach übers Ziel hinaus und versucht, den zuletzt gefundenen Sonntagsöffnungs-Kompromiss auf dem Gerichtsweg zu unterlaufen. Verdi ist aufgefordert, im Interesse der Beschäftigten zum Dialog mit dem Einzelhandel zurückzukehren und wieder Maß zu halten!“, erklären der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Michels und der Vorsitzende des städtischen Wirtschaftsausschusses, Dr. Henner Tilgner. Silvia Birnbaum von Verdi sieht den Rat der Stadt in der Pflicht: "Die alte Rechtsverordnung gehört abgeschafft. Nach einer genauen Überprüfung muss eine neue Rechtsverordnung verabschiedet werden. Das kann noch rechtzeitig vor Mai passieren."

Autor:

Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr

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