Tauziehen um die VHS - Stadt und Initiative streiten weiter

Das terassenförmig angelegte VHS-Gebäude befindet sich zwischen Bergstraße und MüGa-Gelände.
Foto: Kirsten Grunau/Lokalkompass
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Das Tauziehen um den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes der Volkshochschule an der Bergstraße geht wie erwartet weiter.

Stadtdirektor und Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort teilte nun den Vertretern der Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ mit, dass nach der Rechtsauffassung der Stadt die Initiative eine Frist versäumt habe, um das gewünschte Bürgerbegehren durchzuführen. Laut Steinfort richte sich das Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss vom 7. Dezember 2017. In einer Frist von drei Monaten hätte das Begehren eingereicht werden müssen. Dieser Zeitraum sei verstrichen.
Dem widerspricht die Initiative, sie hält das Bürgerbegehren sehr wohl für zulässig. Wir werden den beschrittenen Weg, einen Bürgerentscheid über die Erhaltung der VHS am Standort und die Sanierung des denkmalgeschützten Baus durchzuführen, wie vorgesehen weiter verfolgen", erklärt Inge Ketzer für die Initiative. "Wir sind der Auffassung, dass der Bürgerentscheid zulässig ist und wir sind auch bereit, darum zu streiten", unterstreicht Ketzer.

Der Vorwurf wird als konstruiert bewertet

Den Vorwurf, das Begehren richte sich gegen den bestehenden Ratsbeschluss, sehe man als konstruiert und nicht nachvollziehbar an. Ziel des Bürgerbegehrens und der Initiative war und sei die Erhaltung des Gebäudes mit Funktion der VHS auf dem städtischen Grundstück in der MüGa unter Beachtung des Denkmalschutzes. Das tangiere die vom Rat beschlossene Untersuchung von wirtschaftlichen Varianten nicht. Es wurden daher auch seitens der Initiative keine Fristen versäumt.
"Die von der Stadt vorgetragenen Ablehnungsgründe wirken wie ein Angriff auf demokratische Grundprinzipien der gesetzlich geregelten Bürgerbeteiligung. Es ist bedrohlich, dass die Stadt den Anschein erweckt, direktdemokratische Verfahren unterlaufen zu wollen", erklärt Inge Ketzer. Die VHS Initiative werde die „grobe Schätzung“ der Stadt zu den Kosten der Gebäudesanierung in den Text des Bürgerbegehrens, wie vom Gesetzgeber gefordert, einpflegen und in Kürze - Anfang Mai - mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen.
Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren wären grundsätzlich 6.700 gültige Unterschriften nötig, die dem Rat vorzulegen sind. Dieser entscheidet, ob er dem Begehren - in diesem Fall der Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ - folgt oder sich der Rechtsauffassung der Stadt anschließt. Letzteres wäre keine Überraschung, in diesem Fall hätte die Initiative die Möglichkeit, das zuständige Gericht zur Klärung einzuschalten. 

Autor:

Marc Keiterling aus Essen

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