Tengelmann-Verkauf gestoppt - Gericht gibt Eilantrag von Rewe statt

Die Auseinandersetzung um den Verkauf der Tengelmann-Supermärkte geht in die nächste Runde. | Foto: PR-Foto Köhring/ KP
  • Die Auseinandersetzung um den Verkauf der Tengelmann-Supermärkte geht in die nächste Runde.
  • Foto: PR-Foto Köhring/ KP
  • hochgeladen von Regina Tempel

Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf haben am Dienstag die Erlaubnis von Bundesminister Sigmar Gabriel zur Übernahme der Kaiser's Tengelmann-Supermärkte durch Edeka gestoppt. Nach der vorläufigen Prüfung im Eilverfahren beurteilen sie die Erlaubnis als rechtswidrig.

Geklagt hatten die Mitbewerber Rewe und Markant, die selber an einer Übernahme der Tengelmann-Supermärkte interessiert sind. Da bis zu einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren die Ministererlaubnis wirksam bleibt, haben die Kläger ein zusätzliches Eilverfahren angestrengt. Diesem Antrag hat der Senat nun entsprochen. Bis zu einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren in den kommenden Monaten darf die Übernahme nun nicht vollzogen werden.

Neutralität des Bundesministers angezweifelt

Drei Gründe waren für die Entscheidung ausschlaggebend. Zum einen zweifelt das Gericht an der Neutralität des Bundesministers. Während Rewe Ende November 2015 ein schriftliches Angebot mit Erhalt aller 16.000 Arbeitsplätze vorgelegt hatte, habe das bis dahin vorliegende Edeka-Angebot einen signifikanten Stellenabbau vorgesehen und wurde erst im Januar nachgebessert. Zudem habe es Gespräche zwischen Sigmar Gabriel, Karl-Erivan Haub (Tengelmann) und Markus Mosa (Edeka) gegeben, bei denen weitere Beteiligte ausgeschlossen waren und deren Ergebnisse nicht aktenkundig gemacht worden seien. Somit sei die für ein objektives Verfahren unverzichtbare Einbeziehung und Information aller Beteiligten unterlassen worden.

Weiter sei es rechtswidrig, den Erhalt der Arbeitnehmerrechte wie Tarifverträge als ein sogenanntes "Gemeinwohlbelang" darzustellen. Da die Mitgliedschaft und Vertretung durch eine Gewerkschaft freiwillig sei, kann sie kein Gemeinwohlbelang sein, mit der die Erlaubnis gerechtfertigt wurde.

Auch gehe Gabriel davon aus, dass durch die Nebenbestimmungen der Erlaubnis die 16.000 Arbeitsplätze sicher seien. Das sehen die Richter anders. Zum einen halten sie die Nebenbestimmungen dafür für nicht ausreichend. Zudem sei fusionsbedingter Stellenabbau wohl nicht ausreichend mit einbezogen worden. Und den plant Edeka offenbar. Tengelmann und Edeka können gegen die Entscheidung eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

Edeka will Rechtsmittel prüfen

Inzwischen liegen Stellungnahmen von Tengelmann, Edeka und Rewe vor. „Die Entscheidung des Gerichts hat große Bestürzung ausgelöst. Wir bedauern diese Wendung im Ministererlaubnisverfahren außerordentlich, insbesondere mit Blick auf unsere knapp 16.000 Mitarbeiter bei Kaiser’s Tengelmann. Unser Ziel war immer, Kaiser’s Tengelmann als Ganzes abzugeben und damit den größten Teil der Arbeitsplätze zu erhalten“, sagt Karl-Erivan W. Haub, Geschäftsführender und persönlich haftender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Tengelmann.

Edeka will nun Rechtsmittel prüfen. "Der Beschluss ist uns zugegangen und wir prüfen zunächst, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Parallel haben wir bekanntlich Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes eingelegt. Im Interesse der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann hätten wir uns eine andere Entscheidung gewünscht", schreibt Kerstin Hastedt, Pressereferentin der Edeka AG.

„Die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis sind so schwerwiegend, dass das Gericht verfügt hat, dass keine unumkehrbaren Fakten bei der Übernahme von Kaiser's Tengelmann geschaffen werden können. Das begrüßen wir sehr. Edeka und Kaiser's Tengelmann haben bei diesem Fusionsvorhaben von Anfang an auf einen Weg der Konfrontation mit Wettbewerbshütern und Gewerkschaften gesetzt und eine Ministererlaubnis erzwingen wollen. Dass diese in Form und Inhalt zweifelhafte Ministererlaubnis nun nicht vollzogen werden kann, ist eine logische Folge. Angesichts der angeführten Beschlussgründe erwarten wir, dass auch die endgültige Entscheidung in der Hauptsache keine andere sein wird, weil sich die Fakten nicht mehr ändern", erklärt Martin Brüning, Rewe Group Konzernsprecher.

Hintergrund

Das Bundeskartellamt hatte im April 2015 den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann-Filialen durch EDEKA aus Wettbewerbsgründen untersagt und Tengelmann mit der einstweiligen Anordnung vorerst die Schließung von Filialen, Lagern und Fleischwerken sowie den Warenbezug über Edeka untersagt. Beide Unternehmen hatten daraufhin bei Bundesinnenminister Sigmar Gabriel eine Ministererlaubnis beantragt, die dieser Mitte März mit strengen Auflagen erteilte.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

25 folgen diesem Profil

9 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.